Bund verbessert Strahlenschutz der Bevölkerung

Audits für Röntgeninstitute, verschärfte Bestimmungen zu Radonwerten, tiefere Grenzwerte für die Strahlendosis, die Augen am Arbeitsplatz abbekommen dürfen: Damit soll die Bevölkerung künftig besser vor Strahlen geschützt werden.

Klinische Audits in Spitälern und Röntgeninstituten sollen für mehr Sicherheit sorgen.

Die Bevölkerung und die Umwelt sollen besser vor ionisierender Strahlung geschützt und die gesetzlichen Grundlagen im Strahlenschutz an die neuen internationalen Richtlinien angepasst werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. April 2017 die entsprechenden Verordnungen im Strahlenschutz verabschiedet. Sie treten am 1. Januar 2018 in Kraft.

Um Patientinnen und Patienten besser vor unnötiger Strahlung zu schützen, werden in Spitälern und Röntgeninstituten klinische Audits eingeführt. Damit sollen nicht gerechtfertigte Untersuchungen und Behandlungen vermieden werden. Die Audits werden in Zusammenarbeit mit medizinischen Fachgesellschaften umgesetzt.

Beim Bauen muss künftig die Radonbelastung in der ganzen Schweiz stärker beachtet werden. Für das natürliche, radioaktive Gas Radon gilt neu ein Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter in Wohn- und Aufenthaltsräumen. Dieser soll vor allem bei Neubauten und Renovationen berücksichtigt werden. Zudem gelten für den Umgang mit radioaktiven Altlasten neue Bestimmungen. Diese beinhalten vor allem Messungen und Sanierungen betroffener Liegenschaften. Aktuelles Beispiel dafür sind die Belastungen durch Radium aus der Uhrenindustrie.

Die Werte, unterhalb deren die Radioaktivität eines Stoffes als unbedenklich gilt, werden internationalen Standards angepasst. Damit werden ein besserer Schutz für die Bevölkerung gewährleistet und der grenzüberschreitende Warenverkehr erleichtert. Dies gilt etwa für den Transport von speziellen Materialien zum Recycling.

Personen an exponierten Arbeitsplätzen werden besser geschützt: um den grauen Star zu verhindern, wird der Grenzwert der Strahlendosis gesenkt, welche die Augenlinse erhalten darf. Dies betrifft vor allem medizinisches Personal, das mit Röntgenstrahlen arbeitet. In der Gesetzgebung werden auch natürliche Strahlenquellen im Arbeitsalltag berücksichtigt, wie etwa in Wasserwerken oder im Tunnelbau.

Neu gilt auch das Flugpersonal als beruflich strahlenexponiert. Für Pilotinnen und Piloten sowie das Kabinenpersonal müssen deshalb die jährlichen Strahlendosen individuell berechnet werden.

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