Bund will ab 2026 E-ID herausgeben

Mit der neuen elektronischen Identität (E-ID) des Bundes sollen sich Nutzer künftig schnell und unkompliziert digital ausweisen können. Der Bundesrat hat am 22. November die Botschaft zum neuen Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise verabschiedet. Die E-ID soll 2026 eingeführt werden.

Identitätsnachweis
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Ein erstes E-ID-Gesetz war in der Volksabstimmung vom 7. März 2021 gescheitert. Kritisiert wurde damals insbesondere, dass Privatunternehmen eine E-ID herausgeben können. Neu soll der Bund für die Herausgabe der E-ID verantwortlich sein und die für den Betrieb notwendige Infrastruktur anbieten, wie das Bundesamt für Justiz schreibt. So stelle der Bund die notwendige App bereit, damit die Nutzerinnen und Nutzer ihre E-ID auf ihrem Smartphone speichern könnten. Die App solle auch Menschen mit Behinderung ohne Einschränkung zugänglich sein. Anders als in der Vernehmlassung vorgesehen, würden nicht die Kantone, sondern der Bund den Support für die Nutzerinnen und Nutzer erbringen.

Wer kann E-ID beantragen?

Eine E-ID soll beantragen können, wer über eine Schweizer Identitätskarte, einen Schweizer Pass oder einen von der Schweiz ausgestellten Ausländerausweis verfügt. Aufgrund von Rückmeldungen aus der Vernehmlassung schlägt der Bundesrat vor, die E-ID nicht nur online, sondern auch im Passbüro ausgestellt werden kann. Die Nutzung der E-ID sei freiwillig und kostenlos. Diese könne sowohl im Internet – zum Beispiel bei der elektronischen Bestellung eines Strafregisterauszugs – als auch in der physischen Welt – beispielsweise im Laden zum Altersnachweis beim Kauf von Alkohol – zum Einsatz kommen. Sämtliche Dienstleistungen des Bundes, bei denen die E-ID zum Einsatz kommen könne, würden weiterhin analog angeboten. Gleichzeitig müssten alle Schweizer Behörden die E-ID als einen gültigen Identitätsnachweis akzeptieren, sofern sie elektronische Identitätsnachweise im Grundsatz zulassen würden.

E-ID garantiert den bestmöglichen Datenschutz

Die Nutzerinnen und Nutzer der künftigen staatlich anerkannten E‑ID sollen die grösstmögliche Kontrolle über ihre Daten haben (Self-Sovereign Identity), wie es in der bundesrätlichen Mitteilung heisst. Der Datenschutz solle erstens durch das System selber (Privacy by Design), zweitens durch die Minimierung der nötigen Datenflüsse (Prinzip der Datensparsamkeit) und drittens durch die ausschliessliche Speicherung der E-ID auf dem Smartphone der Nutzerin oder des Nutzers (dezentrale Datenspeicherung) gewährleistet werden. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz schlage der Bundesrat aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse eine weitere Massnahme vor: Um dem Prinzip der Datensparsamkeit Nachdruck zu verleihen, solle öffentlich gemacht werden, wenn jemand mehr E-ID-Daten verlange, als im konkreten Fall notwendig.

Um auf technische und gesellschaftliche Entwicklungen reagieren zu können, sei das Gesetz technologieneutral formuliert, heisst es. Schliesslich solle das Schweizer E-ID-System internationale Standards einhalten. Damit solle sichergestellt werden, dass die E-ID künftig auch im Ausland anerkannt und eingesetzt werden könne.  (Medienmitteilung / rs)

 

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