Bundesgericht bewilligt Aufzeichnung von Tastatureingaben
Die Zürcher Staatsanwaltschaft setzte bei einer Strafuntersuchung eine Software ein, um die Tastatureingaben eines Verdächtigen aufzuzeichnen. Das Bundesgericht hat den Einsatz der Überwachungsmassnahme gutgeheissen.
Das Bundesgericht hat dem Einsatz einer Software zur Aufzeichnung von Tastatureingaben eines Verdächtigen gutgeheissen. Die Zürcher Staatsanwaltschaft konnte mit einem sogenannten Keylogger an Passwörter eines Verdächtigen gelangen, der im Darknet mit Drogen handelte.
In einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil hat das Bundesgericht eine Beschwerde der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft gutgeheissen. Im Rahmen einer Strafuntersuchung gegen unbekannte Täterschaft, die im Darknet mit Betäubungsmitteln handelte, wurden vonseiten der Zürcher Staatsanwaltschaft verschiedene geheime Überwachungsmassnahmen durchgeführt. Um mehr Erkenntnisse zum Umfang des Drogenhandels zu erlangen, wurde es notwendig, an die Passwörter des Verdächtigen zu gelangen. Ein Zwangsmassnahmengericht verweigerte zunächst den Einsatz eines sogenannten Keyloggers, um die Tastatureingaben des Täters aufzeichnen zu können.
Das Bundesgericht hat diese Beschwerde der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich nun gutgeheissen und die Überwachungsmassnahme für eine bestimmte Zeit genehmigt. Die Voraussetzungen für den Einsatz eines technischen Überwachungsgeräts im Sinne von Artikel 280 der Strafprozessordnung (StPO) sind erfüllt.
Quelle: Bundesgericht