Bundesrat aktualisiert Sicherheitsbestimmungen im Bauwesen
Der Bundesrat hat an einer Sitzung die Totalrevision der Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden bei Bauarbeiten (BauAV) verabschiedet. Die revidierte Verordnung tritt ab dem 1. Januar 2021 in Kraft.
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Die Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bauarbeiten (BauAV) stammt aus dem Jahr 2005 und erfüllt die heutigen Anforderungen nicht mehr, was insbesondere auf den technischen Fortschritt zurückzuführen ist. Manche Formulierungen erwiesen sich ausserdem als zu vage für eine optimale Umsetzung.
Die wichtigsten Änderungen betreffen die Absturzhöhe sowie die Gerüstnormen. Inkohärente Absturzsicherungsvorschriften in verschiedenen Kapiteln der Verordnung hatten zu Verunsicherungen geführt. So sieht die Verordnungsrevision beispielsweise vor, die Absturzhöhe, ab der Absturzsicherungsmassnahmen zu treffen sind, auf zwei Meter zu vereinheitlichen. Das Kapitel zu den Gerüsten wurde ebenfalls vollständig überarbeitet, da viele Bestimmungen inzwischen in den europäischen Normen geregelt wurden und daher nicht mehr in einer eidgenössischen Verordnung festgehalten werden müssen.
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat die Totalrevision der BauAV in Zusammenarbeit mit der Fachkommission 12 «Bau» der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) erarbeitet, die Berufsverbände, Sozialpartner sowie technische Experten der Durchführungsorgane der Arbeitssicherheit umfasst.
Quelle: Bundesamt für Gesundheit