Bundesrat mit weiteren Pandemie-Massnahmen

In einem mehrstufigen Prozess will der Bundesrat die Corona-Situation rasch verbessern. An der Sitzung vom 11. Dezember will die Regierung die nationalen Massnahmen vereinheitlichen und verschärfen. Sollte sich die Lage weiter verschlechtern, sollen am 18. Dezember weitere Massnahmen hinzukommen.

Massnahmen
Pixabay

Die epidemiologische Lage hat sich in den letzten Tagen weiter verschlechtert. Die Zahl der Ansteckungen ist hoch und steigt wieder an, die Betten auf den Intensivstationen sind weiterhin stark ausgelastet. Der Reproduktionswert für Ende November liegt über 1; im Schnitt stecken also 100 infizierte Personen mehr als 100 weitere Personen an. Damit steigen die Fallzahlen wieder exponentiell an. Zudem hat sich auch in der Westschweiz der Trend gewendet; die Zahlen sinken deutlich weniger rasch, als noch vor ein paar Tagen. Die zunehmende Kälte und das schlechte Wetter dürften das Infektionsgeschehen beschleunigt haben.

Gespräche mit Kantonen mit ungünstiger Entwicklung

Der Bundesrat ist äusserst besorgt über die Entwicklung. Die Bundespräsidentin und der Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern haben nach der Bundesratssitzung vom 4. Dezember mit jenen Kantonen das Gespräch gesucht, die eine ungünstige epidemiologische Entwicklung aufweisen. Diese teilen die Besorgnis des Bundesrats mehrheitlich. Sie sehen die Lage ebenfalls als problematisch an und weisen insbesondere darauf hin, dass das das Personal in den Spitälern und Heimen erschöpft ist.

Weitergehende Massnahmen und Konsultation

Verschiedene Kantone haben in den letzten Tagen Massnahmen getroffen oder angekündigt. Der Bundesrat will diese vereinheitlichen und verstärken. Er will deshalb an seiner Sitzung vom 11. Dezember weitergehende Massnahmen beschliessen, die ab Samstag, 12. Dezember und bis am 20. Januar 2021 gelten sollen. Er unterbreitet den Kantonen in einer Konsultation folgende Vorschläge:

  • Gastrobetriebe, Einkaufsläden und Märkte, Freizeitbetriebe und Sportaktivitäten müssen um 19 Uhr schliessen und bleiben sonntags geschlossen.
  • Für private Veranstaltungen gilt eine maximale Zahl von 5 Personen aus zwei Haushalten. Ausgenommen sind Feiern bis 10 Personen vom 24. bis 26. Dezember sowie am 31. Dezember.
  • Öffentliche Veranstaltungen werden mit Ausnahme von religiösen Feiern sowie Versammlungen von Legislativen verboten.
  • Jegliche Aktivitäten im Kulturbereich (inklusive schulische Aktivitäten) werden untersagt. Veranstaltungen im professionellen Bereich mit Publikum werden verboten, ausgenommen sind online übertragene Veranstaltungen ohne Publikum.

Sollte sich die Lage in der nächsten Woche weiter verschlechtern, plant der Bundesrat an seiner Sitzung vom 18. Dezember weitergehende Massnahmen zu beschliessen, etwa die Schliessung von Gastrobetrieben und Läden.

Entschädigungen für die am meisten betroffenen Branchen prüfen

Der Bundesrat hat das EFD beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem WBF, dem EDI und dem EJPD (BJ) Massnahmen für allfällige Entschädigungen für die am meisten betroffenen Branchen zu prüfen und dem Bundesrat bis zum 18. Dezember 2020 entsprechende Vorschläge zu unterbreiten. Der Bundesrat führt am 11. Dezember 2020 eine erste Aussprache dazu.

Quelle: BAG

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