Bundesrat stellt Weichen für die Weiterentwicklung des elektronischen Patientendossiers

Das elektronische Patientendossier (EPD) soll künftig in der Gesundheitsversorgung eine zentrale Rolle spielen. Es stärkt die Qualität der medizinischen Behandlung, erhöht die Patientensicherheit und steigert die Effizienz des Gesundheitssystems.

Foto: Depositphotos/DepositNovic

Mit einer umfassenden Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier (EPDG) will der Bundesrat das EPD weiterentwickeln, damit es sein volles Potenzial entfalten kann. Um der im Vernehmlassungsverfahren weithin geäusserten Forderung nachzukommen und die Nutzung des EPD zu erhöhen, soll die technische Infrastruktur des EPD neu zentralisiert vom Bund zur Verfügung gestellt werden. Der Bundesrat hat diesen Richtungsentscheid an seiner Sitzung vom 27. September 2024 gefällt. Diese Anpassung wird in die Botschaft zur EPDG-Revision aufgenommen.

Das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) wird in zwei Schritten revidiert. Im Frühjahr 2024 hat das Parlament eine Übergangsfinanzierung zur Verbreitung und Förderung des EPD verabschiedet. Sie tritt am 1. Oktober 2024 in Kraft. Der Bund kann damit EPD-Anbieter finanziell unterstützen, bis die Massnahmen der umfassenden Revision beschlossen und umgesetzt sind.

Um das elektronische Patientendossier weiter zu verbessern, schlägt der Bundesrat zudem eine umfassende Revision des EPDG vor. Diese Gesetzesrevision hatte der Bundesrat im Sommer 2023 in die Vernehmlassung geschickt. Die Auswertung der Stellungnahmen hat ergeben, dass die Revision auf breite Zustimmung stösst. Die Rollen von Bund und Kantonen sollen klarer geregelt und die Finanzierung des EPD sichergestellt werden. In Zukunft soll das EPD zudem entlang der gesamten Behandlungskette verbindlich eingesetzt werden. Neben den Spitälern und Pflegeeinrichtungen werden neu auch die ambulanten Leistungserbringer wie Ärztinnen, Apotheker, Physiotherapeutinnen und Chiropraktoren verpflichtet, das EPD anzuwenden und alle behandlungsrelevanten Daten einzutragen. Neu erhalten alle Personen, die in der Schweiz wohnen und obligatorisch kranken- oder militärversichert sind, automatisch und kostenlos ein EPD. Wer kein Dossier will, kann Widerspruch gegen die Eröffnung des EPD einlegen («Opt-Out»). Für den Zugang zum EPD soll die staatliche E-ID genutzt werden.

Forderung nach einer stärkeren Zentralisierung

Die Rückmeldungen aus der Vernehmlassung haben auch gezeigt, dass eine Mehrheit die bestehende, bei der Verabschiedung des EPDG beschlossene dezentrale Struktur kritisiert und sich eine stärkere Zentralisierung wünscht. Dazu gehören insbesondere die Kantone und die meisten Parteien. Die Zentralisierungswünsche gingen im Detail stark auseinander und reichten von einer Klärung der Zuständigkeiten bis hin zu einem kompletten Neustart oder einer Verstaatlichung. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) und das Bundesamt für Gesundheit (BAG) haben daher eine Zentralisierung geprüft und mögliche Varianten analysiert.

Technische EPD-Infrastruktur als Bundesaufgabe

Gestützt auf diese Abklärungen hat der Bundesrat entschieden, eine Zentralisierung der technischen EPD-Infrastruktur in die umfassende Revision aufzunehmen. Derzeit hat jeder der acht EPD-Anbieter, die sogenannten Stammgemeinschaften und Gemeinschaften, seine eigene technische Infrastruktur. Diese technische Infrastruktur soll nun neu als einheitliche Plattform durch den Bund zur Verfügung gestellt werden.

Der Bund wird die zentrale technische Infrastruktur mittels einer Ausschreibung beschaffen. Die Betriebskosten für den Gebrauch der technischen Plattform sollen den Stammgemeinschaften als Nutzungsgebühren weiterverrechnet werden.

Klare Aufgabenteilung zwischen Bund, Kantonen und Stammgemeinschaften

Mit der technischen Zentralisierung wird auch die Aufgabenteilung zwischen dem Bund, den Kantonen und den EPD-Akteuren klarer definiert: Der Bund ist zuständig für die Beschaffung der zentralen technischen Infrastruktur und für deren Weiterentwicklung. Die Kantone sollen den Betrieb mindestens einer Stammgemeinschaft auf ihrem Gebiet sicherstellen. Die Stammgemeinschaften bieten das EPD wie bisher in ihrem Verantwortungsgebiet an. Sie beraten und unterstützen die Patientinnen und Patienten sowie die Leistungserbringer beim Anschluss an das EPD.

Der Bundesrat ist überzeugt, dass eine Zentralisierung der technischen Infrastruktur die Komplexität des Systems sowie die Anzahl Schnittstellen reduziert. So verbessert sie den nahtlosen Austausch von Daten (Interoperabilität) zwischen den Akteuren. Die Weiterentwicklung des EPD wird damit einfacher und schneller. Mittel- bis langfristig dürfte eine Zentralisierung auch finanziell vorteilhaft sein.

Der Bundesrat hat das EDI beauftragt, die Zentralisierung der technischen Infrastruktur für das EPD in die Gesetzesrevision aufzunehmen. Die Botschaft soll im Frühjahr 2025 dem Parlament vorgelegt werden.

Quelle: bag.admin.ch

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