Bundesrat will mit neuen EU-Fahrtschreibern Transporte noch sicherer machen
Der Bundesrat hat kürzlich die Einführung der zweiten Version des intelligenten Fahrtschreibers beschlossen. Zum Beschluss gehören noch weitere Anpassungen der Schweizer Vorschriften an das internationale Recht. Die Vorschriften treten Mitte Juli in Kraft.

Die zweite Version des intelligenten Fahrtschreibers, auch als GEN2 V2 bezeichnet, wird im Gleichschritt mit der EU eingeführt. Neufahrzeuge müssen bei der ersten Inverkehrsetzung ab dem 21. August 2023 mit diesem Fahrtschreiber ausgerüstet sein, wie der Bundesrat schreibt.
Nachrüstpflicht
Im grenzüberschreitenden Verkehr gelte für Fahrzeuge mit älteren Versionen eine gestaffelte Nachrüstungspflicht. Bereits ab dem 1. Januar 2025 seien analoge und ältere digitale Fahrtschreiber nicht mehr zulässig und bis am 18. August 2025 müssten auch die intelligenten Fahrtschreiber der ersten Version (GEN2 V1) ersetzt werden.
Für Fahrzeuge im Binnenverkehr gelte grundsätzlich keine Nachrüstungspflicht. Werde aber von der Schweizer Möglichkeit Gebrauch gemacht, ab dem 21. August 2023 bis am 31. Mai 2024 ein Fahrzeug mit GEN2 V1-Fahrtschreiber zuzulassen, müsse dieser bis spätestens zur ersten Nachprüfung nach 24 Monaten ersetzt werden.
Laut bundesrätlicher Mitteilung erkennen die neuen Geräte, in welchem Land sie sich befinden und zeichnen Grenzübertritte auf. Sie verfügten hierfür über eine Anbindung an das globale Satellitennetz Galileo und könnten die Satellitensignale auf ihre Echtheit überprüfen. Wie bereits die aktuellen Fahrtschreiber GEN2 V1, würden die neuen Geräte eine Fernabfrage von Daten für die Polizei unterstützen. Die Daten dürfen nur für die Vorauswahl bei Verkehrskontrollen eingesetzt werden und umfassen neu auch Hinweise auf mögliche Lenkzeitüberschreitungen, wie es ferner heisst.
Zum System GEN2 V2 gehören gemäss Mitteilung auch neue Fahrtschreiberkarten mit mehr Speicherplatz. Die Karten würden weiterhin vom Astra erteilt und bereits vor dem 21. August 2023 ausgegeben werden.
Auslaufende Vorschriften für Kindersitze
Weitere Anpassungen betreffen die Einbindung der internationalen Bau- und Ausrüstungsvorschriften für Fahrzeuge und Bauteile. So dürfen neue Kindersitze, die nach dem UNECE-Reglement Nr. 44 geprüft sind, ab dem 1. September 2024 nicht mehr verkauft oder auf andere Weise zur Verwendung abgegeben werden, wie der Bundesrat in seiner Mitteilung schreibt. Diese Regelung wurde auch von der EU getroffen. Die Sitze seien erkennbar am orangen Etikett mit der Aufschrift «ECE R44…» und dem kreisrunden Prüfzeichen mit einem grossen «E» darin. Die Benutzung bestehender Kindersitze bleibt weiterhin zulässig, wie es abschliessend heisst.