Bundesstab Bevölkerungsschutz mit erweiterten Aufgaben

Der Bundesstab Bevölkerungsschutz ist neu für die Bewältigung aller bevölkerungsschutzrelevanten Ereignisse auf Bundesebene zuständig – von Erdbeben über Pandemien und KKW-Unfällen bis zu einem grossen Stromausfall. Dies hat der Bundesrat am 2. März 2018 beschlossen. Damit soll die Zusammenarbeit im Bevölkerungsschutz verbessern, was bei einer Katastrophe zentral ist.

© depositphotos, dsabo

Der Bundesstab für atomare, biologische oder chemische Schadenereignisse sowie für Naturereignisse (BST ABCN) besteht seit 2011 und koordiniert die Einsätze bei Katastrophen und Notlagen in seinen Bereichen. Verschiedene Ereignisse und Übungen haben deutlich gemacht, dass das Einsatzspektrum zu erweitern ist. Auch die Kantone forderten wiederholt ein einziges operatives Organ auf Bundesebene für alle bevölkerungsschutzrelevanten Ereignisse.

Erweitertes Einsatzspektrum

Nun hat der Bundesrat die Aufgaben des Bundesstabes erweitert. Der Aufgabenbereich umfasst künftig Gefährdungen wie Erdbeben, Pandemie, KKW-Unfall, aber auch einen grossen Stromausfall oder eine Strommangellage. Zu diesem Zweck hat der Bundesrat eine Totalrevision der entsprechenden Verordnung verabschiedet und per 1. April 2018 in Kraft gesetzt (siehe auch Erläuterung).

Mit dieser Weiterentwicklung stärkt der Bundesrat die Zusammenarbeit mit den Kantonen, den Betreiberinnen kritischer Infrastrukturen und den Bundesstellen. Damit soll die Bevölkerung besser geschützt und Schäden verhindert oder begrenzt werden. Aufgrund des erweiterten Aufgabenbereichs heisst der Stab neu Bundesstab Bevölkerungsschutz (BSTB).

Kantonale Führungsorgane integriert

Weitere Änderungen betreffen die Struktur und die Zusammensetzung: Insbesondere die Vertretung der Kantone wird aufgewertet, indem neben den Regierungskonferenzen auch die Kantonalen Führungsorgane (KFO) integriert werden. Ebenfalls verbessert wird die Zusammenarbeit mit Betreiberinnen von kritischer Infrastrukturen; diese können bei Bedarf beigezogen werden. Die Nationale Alarmzentrale im Bundesamt für Bevölkerungsschutz bildet den permanenten Kern eines neu geschaffenen Einsatz- und Supportelements. Neue finanzielle Verpflichtungen entstehen für die beteiligten Organisationseinheiten durch die Revision der Verordnung nicht.

Pressemeldung Bundesrat

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