Burnout soll keine anerkannte Berufskrankheit werden
Der Bundesrat will das Burnout-Syndrom nicht in die Liste der anerkannten Berufskrankheiten aufnehmen.
Das Burnout-Syndrom soll nach dem Willen des Bundesrats nicht in den Katalog der Berufskrankheiten der Verordung über die Unfallversicherung (VUV) aufgenommen werden. Dies betonte er in seiner Antwort zu einem parlamentarischen Vorstoss von Berberat Didier.
Der Bundesrat begründet dies einerseits damit, dass damit das Kausalitätsprinzip des UVG durchbrochen wird, da ein Burnout von mehreren Faktoren abhängt – neben der Arbeit spielen auch familiäre, finanzielle und kulturelle Gründe eine Rolle. Andererseits befürchtet er eine „unabsehbare Fallausweitung“ aufgrund der unklaren Abgrenzung des Begriffs Burnout.
Ebenso wenig hält es der Bundesrat für nötig, Gesetzesänderungen vorzunehmen, um die Prävention zu intensivieren. Er hält die heutigen und geplanten Massnahmen aus heutiger Sicht „für ausreichend“.