Chemikalienverordnung revidiert
Nach der Einführung der neuen Chemikalienkennzeichnungen hat der Bundesrat nun auch die Chemikalienverordnung (ChemV) angepasst.
Der Bundesrat hat die Chemikalienverordnung (ChemV) aufgrund der Einführung des neuen Einstufungs-, Kennzeichnungs- und Verpackungssystems für Chemikalien revidiert. Die Revision tritt am 1. Juli 2015 in Kraft.
Die Verwendung des neuen global harmonisierten Systems zur Einstufung und Kennzeichnung ist für alle nach dem 1. Juni 2015 hergestellten Chemikalien obligatorisch. Eine Revision der ChemV war notwendig, damit alte Bestimmungen gestrichen und die Verweise auf das einschlägige europäische Recht aktualisiert werden konnten.
Innert einer Frist von zwei Jahren werden die neuen Gefahrensymbole (Rauten mit roter Umrandung) die alten Piktogramme auf orangem Grund vollständig ersetzt haben. Bei den Pflanzenschutzmitteln wurde die Frist auf Mitte 2018 festgesetzt.
Die revidierte Verordnung und ein erläuternder Bericht sind hier zum Download erhältlich.