Corona: Präsenzpflicht bei Sanitätskursen weiterhin sichergestellt

Die Durchführung der lebensrettenden BLS-AED-Kurse ist nach wie vor möglich. Zu Ausnahmeregelungen beim physischen Präsenzunterricht hat Bundesrat entsprechende Anpassungen vorgenommen.

Präsenzunterricht
Pixabay

Wie der Verein Swiss Resuscitation Council (SRC) zusammenfasst, sieht der Bund bei Nothelferkursen nicht von einer Präsenzpflicht ab. Zwar ist bei Bildungsveranstaltungen die physische Anwesenheit derzeit prinzipiell untersagt, dennoch verzichtet der Bundesrat auch mit den verschärfenden Covid-19-Massnahmen vom 13. Januar auf ein absolutes Präsenzverbot.

Entsprechende Anpassungen gibt es jedoch zu den Erläuterungen zu Art. 6d der Verordnung Covid-19, welche die Auslegung der Ausnahmeregelung für Präsenzunterricht beschreibt:

Neu sind die Ausnahmeregelungen auf Weiterbildungsangebote beschränkt, die
• zu einem staatlich geregelten Abschluss (beispielsweise Höheren Berufsbildung)
• einem anerkannten Branchenabschluss oder
• weiteren für die Gesellschaft wichtigen Diplomen und Zertifikaten (wie Nothelfer- oder «Lebensretterkurse») führen.

Voraussetzung für die Zulässigkeit des Präsenzunterrichts bleibt, dass die physische Anwesenheit zwingend nötig ist. Als Beispiele werden Pflege- oder Medizinalberufe genannt.

Weiterhin wichtig sind die Empfehlungen von Bundes- und Kantonsbehörden.

Quelle: SRC

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