Coronavirus: Armee-Assistenzdienst unterstützt Spitaleinrichtungen

Im Kampf um das Coronavirus kann der Assistenzdienst der Armee die zivilen Spitaleinrichtungen unterstützen. Dies hat der Bundesrat entschieden.

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© BAG

Spitaleinreichtungen unterstützen

Bei Bedarf will der Bundesrat den Kantonen den Assistenzdienst der Armee zur Verfügung zu stellen, etwa um die zivilen Spitaleinrichtungen zu unterstützen. Dies hat er heute Freitag, 6. März mitgeteilt. Die Einsatzverantwortung liege bei den zivilen Behörden. Falls der Assistenzdienst die Dauer von drei Wochen übersteige, werde der Bundesrat dem Parlament eine entsprechende Botschaft vorlegen. Im Rahmen dieses Dienstes würden dem Kanton Tessin aktuell zwei Ambulanzen zur Verfügung gestellt.

Am 5. März kam es in der Schweiz zu einem ersten Todesfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus. Gemäss Waadländer Regierung soll es sich bei der infizierten Frau um eine Hochrisikopatientin gehandelt haben: Sie litt an einer chronischen Krankheit und war seit dem 3. März hospitalisiert.

Schutz von besonders gefährdeten Personen

Besonders gefährdet sind laut Bundesrat Personen ab 65 Jahren und solche mit bestimmten Grunderkrankungen, insbesondere chronischen Atemwegserkrankungen, Bluthochdruck, Diabetes, geschwächtem Immunsystem, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Krebs. Bei diesen Personen bestehe ein erhöhtes Risiko, dass die Krankheit schwer verlaufe, so der Bund. Dagegen sei die Rate an schweren Fällen bei gesunden Personen unter 60 Jahren gering, heisst es ferner.

Bitte Abstand halten 

Die bundesrätliche Kampagne zum Schutz vor dem Coronavirus wurde nochmals erweitert (siehe Abbildung): neu gilt «Abstand halten» – sei das beim Anstehen oder bei Sitzungen; aber insbesondere auch, um ältere Menschen zu schützen.

Die bisherigen Hygieneregeln:

  • «gründlich Händewaschen»
  • «Händeschütteln vermeiden»
  • «in Taschentuch oder Armbeuge husten und niesen»
  • «bei Fieber und Husten zu Hause bleiben»
  • «Papiertaschentuch nach Gebrauch in geschlossenen Abfalleimer werfen»
  • «nur nach telefonischer Anmeldung in Arztpraxis oder Notfallstation erscheinen»

Risikoabwägung bei weniger als 1000 Personen

Öffentliche und private Veranstaltungen in der Schweiz, an der sich gleichzeitig mehr als 1000 Personen aufhalten, sind gemäss Bundesrat seit 28. Februar verboten. Das Veranstaltungsverbot gilt laut Bundesrat bis mindestens 15. März. Für den Vollzug und die Kontrolle sind die Kantone zuständig. (Faktenblatt „normale, besondere und ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz“)

Bei Veranstaltungen, an denen mehr als 150 Personen teilnehmen, müssten die Kantone eine Risikoabwägung vornehmen, ob der Anlass durchführt werden könne, heisst es.

Verlängerung des Verbots: Entscheid folgt am 13. März

Über die Verlängerung des Verbots entscheidet der Bundesrat am 13. März. Wird das Verbot verlängert, werde bis am 20. März geprüft, ob Begleitmassnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen nötig würden, schreibt der Bundesrat am 6. März.

Organisation von Generalversammlungen

Wie in jedem Jahr finden in den kommenden Wochen jeweils zahlreich Generalversammlungen statt. Was die Durchführung von Generalversammlungen anbelange weise der Bundesrat auf die Möglichkeit hin, dass sich der Aktionärs an der GV vertreten lassen könne, insbesondere durch den unabhängigen Stimmrechts- und den Organvertreter. Betroffene Unternehmen sollten ihren Aktionären entsprechend empfehlen, sich an der GV vertreten zu lassen, um so die Zahl der Teilnehmer zu reduzieren. Eine GV kann aber auch verschoben werden; bei der sechsmonatigen Frist zur Durchführung einer GV handle es sich einzig um eine Ordnungsfrist. Auch Beschlüsse, die an einer verspätet durchgeführten GV gefasst würden, seien gültig, so der Bundesrat. (Quelle: Bund/rs)

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