Veranstaltungsverbot ab 100 Personen – Schulen geschlossen

Bereits sind in der Schweiz über 1000 Personen am Coronavirus erkrankt. Es herrscht eine Pandemiesituation. Deshalb hat der Bundesrat harte Massnahmen beschlossen. Das soll die Gesundheitseinrichtungen in der Schweiz entlasten.

Veranstaltungsverbot, Coronavirus, Covid-19
Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen sind ab sofort verboten. Foto: Roger Strässle

Drastische Massnahmen hat heute Freitag der Bundesrat beschlossen:

  • Ab sofort sind bis Ende April Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen verboten. Diese Massnahme gilt auch für Freizeitbetriebe wie Museen, Sportzentren, Schwimmbäder oder Skigebiete. Die Kantone können Ausnahmen gewähren, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht, etwa für Generalversammlungen. Für Anlässe mit weniger als 100 Menschen gilt folgende Prävention: Massnahmen zum Ausschluss von Personen, die krank sind oder sich krank fühlen; Massnahmen zum Schutz von besonders gefährdeten Personen; Massnahmen zur Information der anwesenden Personen über allgemeine Schutzmassnahmen wie Händehygiene, Abstandhalten oder Husten- und Schnupfenhygiene;
  • Maximal 50 Personen inklusive „Wirtsleute“ sind gleichzeitig in Restaurants, Bars und Diskotheken erlaubt.
  • Auch der Schulbetrieb wird eingeschränkt: Bis am 4. April findet vor Ort kein Unterricht mehr statt. Es obliegt den Kantonen, Betreuungsangebote für die Schüler der Grundschule zu schaffen. Ausdrücklich weist der Bundesrat darauf hin, dass nicht Grosseltern die Betreuungssituation übernehmen sollten.
  • Die Einreise von Italien in die Schweiz wird nochmals stärker eingeschränkt. Ab sofort werden Schengen-Grenzkontrollen an sämtlichen Binnengrenzen mit sofortiger Wirkung lageabhängig wieder eingeführt. Die Einreise aus Italien ist nur noch Schweizer Bürgerinnen und Bürgern, Personen mit einem Aufenthaltstitel in der Schweiz sowie Personen, die aus beruflichen Gründen in die Schweiz reisen müssen, erlaubt. Auch der Transit- und der Warenverkehr sind weiter erlaubt. (siehe Verordnung)
  • Wirtschaftshilfe: Der Bund stellt ferner bis zu 10 Milliarden Franken für Unternehmen zur Verfügung – im Sinne einer Soforthilfe. Die Karenzfrist für die Kurzarbeit wird ab sofort bis 30. September 2020 auf einen Tag reduziert. Die Unternehmen haben somit nur den Arbeitsausfall von einem Tag selbst zu tragen. Für besonders betroffene Unternehmen prüft der Bundesrat eine finanzielle Unterstützung (z.B. für Liquiditätsüberbrückung oder Finanzhilfen) im Sinne einer Härtefallregelung bis zu 1 Milliarde Franken (die entsprechenden Modalitäten werden bis zum 1. April geprüft und die notwendigen Mittel beantragt).
  • Empfohlen wird auch, den öffentlichen Verkehr zu meiden. Die SBB weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der reguläre öV (konzessionierter Fern- und Regionalverkehr) weiterhin gemäss Fahrplan betrieben werde. Der Güterverkehr wird so weit wie möglich im bisherigen Umfang aufrechterhalten. Verzichtet wird jedoch auf rein touristische, historische sowie Extra-Fahrten. Abgesagt sind laut Angaben auch sämtliche Gruppenreisen. Die SBB hat die hygienischen Massnahmen verstärkt: Wo möglich, werden bei Zügen und Bussen an den Bahnhöfen respektive Haltestellen alle Türen geöffnet, damit die Türöffner nicht von Hand gedrückt werden müssen.

Weiterhin gelten die bisherigen Hygienemassnahmen.

Die neue Direktive des Bundesrates ab sofort und bis mindestens am 30. April.

 

Hier finden Sie weitere Informationen:

Home-Office – welche Gefahren lauern aus IT-Sicht?

Pandemieplan für KMU

Covid-19: bundesrätliche Informationen und Empfehlungen für die Arbeitswelt

Neue Daten für verschobene Fachmessen

(Visited 42 times, 1 visits today)

Weitere Beiträge zum Thema

SICHERHEITSNEWS

Bleiben Sie informiert über aktuelle Sicherheitsthemen – praxisnah und zuverlässig. Erhalten Sie exklusive Inhalte direkt in Ihren Posteingang. Verpassen Sie keine Updates.

Jetzt anmelden!
anmelden
Sie können sich jederzeit abmelden!
close-link