Datenschutztag: Drei Schwerpunkte für Bund und Kantone

Die Datenschutzbehörden von Bund und Kantonen haben anlässlich des heutigen Datenschutztages ihre gemeinsamen Herausforderungen bezüglich Wahlen, Polizei und AHV-Nummer thematisiert.

EDÖB
© depositphotos, Andrew Lozovyi

 

2019 ist ein Wahljahr. Die in den Kantonen abgehaltenen Erneuerungswahlen der Parlamente von Bund und Kantonen spielen sich in der digitalen Realität mit laufend neuen Datenbearbeitungs-Phänomenen ab, die sich auch auf das Verhalten der Stimmbürger auswirken, wie es in einer Meldung des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) heisst. Mit ihrem Leitfaden vom Dezember 2018 würden die Datenschutzbehörden von Bund und Kantonen einen Beitrag zu der von der Bundesverfassung garantierten freien Willensbildung und unverfälschten Stimmabgabe leisten.

Höheres Datenschutzniveau im politischen Kontext

Das Dokument hält laut EDÖB die politischen Parteien sowie die für sie tätig werdenden Dienstleister und sozialen Netzwerke dazu an, die digitale Einwirkung auf den Wählerwillen erkenn- und nachvollziehbar zu machen. Datenbearbeitung im politischen Kontext unterstehe einem höheren Schutzniveau als jene bei kommerziellen Zwecken. Die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sollten nicht mit irreführenden oder falschen Angaben zu Absendern und Quellen von politischen Botschaften getäuscht werden. Sie haben, so EDÖB, ein Recht zu wissen, ob sie sich mit Menschen oder mit Maschinen austauschen („Social Bots“). Auch sollen sie nicht im Dunkeln darüber gelassen werden, welche künstlichen Intelligenzen eingesetzt werden und ob Informationen aus sozialen Medien zu politischen Zwecken angereichert und ausgewertet werden („Social Match“).

Verstärkte Aufsicht über die Polizei

Am 1. März 2019 tritt das neue Schengen-Datenschutzgesetz in Kraft. Dieses neue Bundesgesetz und die analogen Anpassungen der kantonalen Datenschutzgesetzgebungen setzen für die Schweiz als assoziiertes Schengen-Mitglied die Anpassungen des sogenanntes Besitzstands um.

Mit dem neuen Schengen-Datenschutzgesetz werden die Strafverfolgungsbehörden von Bund und Kantonen verpflichtet, neue Arbeitsinstrumente wie die Datenschutzfolgenabschätzung anzuwenden oder Datenschutzverletzungen zu melden. Die schreibt die Medienstelle EDÖB. Ferner würden mit der neuen Gesetzgebung die Datenschutzbehörden von Bund und Kantonen mit zusätzlichen Aufsichtskompetenzen ausgestattet: genannt wird die Befugnis, Verfügungen zu erlassen. Deren Aufsicht über die Polizeiorgane von Bund und Kantonen komme in den kommenden Monaten namentlich auf Bundesebene eine Pilotwirkung zu: Die neuen Instrumente sollen später vom zurzeit noch im Parlament beratenen Datenschutzgesetz übernommen und auf die Datenbearbeitung durch Private sowie andere Zwecke ausgedehnt werden, wie der EDÖB schreibt. Aufgrund des Fehlens eines Polizeigesetzes auf Stufe der Eidgenossenschaft und des damit einhergehenden Wirrwarrs von Spezialerlassen seien die erwähnten Anpassungen für die Grenzwacht- und Polizeibehörden des Bundes mit besonderen Herausforderungen verbunden.

AHV-Nummer birgt Datenschutzrisiken

Mit einer zurzeit in der Vernehmlassung befindlichen Anpassung des AHV-Gesetzes beabsichtigt der Bundesrat den Verwaltungen von Bund, Kantonen und Gemeinden generell zu erlauben, die AHV-Nummer auch ausserhalb des Sozialversicherungsbereichs als Identifikator zu verwenden. Dieses Vorhaben sei in der Einschätzung der Datenschutzbehörden von Bund und Kantonen mit erheblichen Datenschutzrisiken verbunden (vgl. Artikel). Dem wolle der Bundesrat in der Gesetzesvorlage durch konkrete Vorgaben des Datenschutzes wie die Verpflichtung zur periodischen Risikofolgenabschätzung begegnen, was von den Datenschutzbehörden begrüsst werde, so der EDÖB. Sie hätten jedoch bevorzugt, wenn der Bundesrat die Vorlage auf das vom Nationalrat in Auftrag gegebene Sicherheitskonzept für Personenidentifikatoren (Postulat 17.3968) abgestützt hätte, welches zurzeit noch nicht vorliegt, heisst es abschliessend in der EDÖB-Meldung.

 

 

 

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