Der Bund will mehr Erdbebenvorsorge

Der Bund will die Erdbebenvorsorge weiter verbessern – er hat das Massnahmenprogramm aktualisiert. Zu den Schwerpunkten gehören die Qualitätssicherung beim erdbebengerechten Bauen, die Erstellung eines nationalen Erdbebenrisikomodells und die Weiterentwicklung von vorsorglichen Planungen.

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Erdbeben sind in der Schweiz zwar eine eher seltene, aber reale und ernstzunehmende Gefahr. So war das Beben vom 6. März 2017 im Kanton Glarus mit einer Magnitude von 4,6 in weiten Teilen der Schweiz zu verspüren; vereinzelt gab es kleinere Schäden. Statistisch kommen Erdbeben dieser Stärke in der Schweiz etwa alle fünf Jahre vor. Mit einem Beben, das grössere Schäden anrichtet, ist in der Schweiz alle 50 bis 150 Jahre zu rechnen.

Acht Schwerpunkte festgelegt

Der Bund ist als Eigentümer für den Erdbebenschutz seiner Bauten und Anlagen verantwortlich und verlangt bei Infrastrukturanlagen in seinem Zuständigkeitsbereich die Umsetzung der geltenden Anforderungen zum erdbebengerechten Bauen. Zudem ist er für die Erdbebenüberwachung, die Alarmierung und die nationale Gefährdungsabschätzung zuständig. Weiter unterstützt er im Ereignisfall die Kantone im Bevölkerungsschutz.

Das erst am 11. Dezember 2000 beschlossene Massnahmenprogramm des Bundes hat zum Ziel, ein umfassendes Erdbebenrisikomanagement auf Bundesebene sicherzustellen. Das Programm wird seither alle vier Jahre aktualisiert. An seiner Sitzung vom 16. Juni 2017 hat der Bundesrat folgende Schwerpunkte für den Zeitraum 2017 bis 2020 festgelegt:

  1. Die institutionalisierte Zusammenarbeit auf Bundesebene sicherstellen
  2. Die Erneuerung der nationalen Erdbebenmessnetze abschliessen.
  3. Die Grundlagen zur Gefährdungsabschätzung und zu den Anforderungen an die Erdbebensicherheit verbessern.
  4. Ein Erdbebenrisikomodell für die Schweiz erstellen.
  5. Das Inventar zur Erdbebensicherheit der wichtigen Bundesbauten im In- und Ausland fertigstellen.
  6. Die Qualität des Erdbebenschutzes bei Bauvorhaben der Bau- und Liegenschaftsorgane des Bundes sicherstellen.
  7. Grundlagen und Kriterien für die Beurteilung und Behandlung von Anträgen der Kantone für Sonderfinanzhilfen des Bundes im Falle eines Erdbebens erarbeiten.
  8. Ein Konzept für den Aufbau und den Betrieb einer Schadenorganisation in Zusammenarbeit mit den Versicherungen und den Kantonen erstellen.

Schutz vor Erdbeben beim Bauen

Grundlegend für den Schutz vor Erdbeben ist eine robuste und sichere Bauweise von Gebäuden und Infrastrukturen, wie es in der bundesrätlichen Mitteilung heisst. Alle Beteiligten – Liegenschaftsbesitzer, Baufachleute und Baubehörden – sind für das erdbebensichere Bauen bei Neubauten, Umbauten und Sanierungen verantwortlich.

Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) betreibt die Koordinationsstelle für Erdbebenvorsorge des Bundes, um die Zusammenarbeit und die Qualität der Umsetzung von Massnahmen auf Bundesebene zu gewährleisten. Zudem soll die Koordinationsstelle die Erdbebenvorsorge bei den Kantonen und Verbänden fördern. Diese Aufgabe werde das Bafu in den kommenden Jahren aufgrund von Sparvorgaben des Parlaments nur noch sehr beschränkt wahrnehmen können, heisst es im Bericht.

Risikomodell  fehlt

Zurzeit gibt es kein Modell in der Schweiz, das mögliche Schäden durch Erdbeben zuverlässig abschätzt. Ein solches Erdbebenrisikomodell soll nun unter Federführung des Schweizerischen Erdbebendienstes (SED) an der ETH Zürich erarbeitet werden. Es basiert auf der regelmässig aktualisierten Abschätzung der Erdbebengefährdung, berücksichtigt den Einfluss des lokalen Untergrundes sowie die Verletzbarkeit und den Wert von Gebäuden und Infrastrukturen. Es wird als Grundlage für nationale und kantonale Risikoübersichten dienen und soll den zuständigen Behörden erlauben, im Ereignisfall rasch abzuschätzen, welche Schäden zu erwarten sind.

Sich für den Ereignisfall vorbereiten

Die Bewältigung eines grossen Erdbebens übersteigt sehr rasch die Mittel und Möglichkeiten von Kantonen, Gemeinden und Privaten, zumal derzeit kein obligatorischer Versicherungsschutz für Erdbebenschäden besteht. Der Bund muss den Bevölkerungsschutz der Kantone in ausserordentlichen Lagen unterstützen und bei Bedarf beim Parlament Sonderfinanzhilfen beantragen. Die Frage, wie die Erfassung der Schäden organisiert und die freigesprochenen Gelder an die Geschädigten verteilt werden, muss bereits vor einem Ereignis geregelt werden.

Quelle: Bund

 

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