Der Bundesrat will die Finanzierung der Auskunftstelle für Vergiftungen langfristig sichern
Die nationale Auskunftsstelle für Vergiftungen, Tox Info Suisse, erbringt wichtige Dienstleistungen für Private und Fachpersonen bei Vergiftungen. Die Finanzierung der Auskunftsstelle ist jedoch nicht ausreichend geregelt. Der Bundesrat hat sich dafür ausgesprochen, dass die während Jahrzehnten bewährte Finanzierung durch Private und die öffentliche Hand gefestigt werden soll. Die Aufgabe von Tox Info wird nicht in Frage gestellt. Ziel ist die Beteiligung der Privatwirtschaft an der Finanzierung und am Betrieb der Auskunftsstelle. Dies kann über eine Vereinbarung mit den betroffenen Branchen oder mittels Gesetzesanpassung geschehen.
Die Auskunftstelle für Vergiftungen, Tox Info Suisse, wurde in den rund 60 Jahren seit ihrer Gründung von privaten Trägern, der öffentlichen Hand sowie mit Einnahmen aus anderen Quellen, beispielsweise Dienstleistungsverträgen mit Spitälern oder Spenden, finanziert. Die Träger haben sich in den letzten Jahren jedoch vermehrt zurückgezogen, während Bund und Kantone ihre Beiträge erhöht haben. Dennoch konnten die jährlichen Betriebskosten von rund 4,35 Mio. Franken nicht mehr gedeckt werden. Bei einem bereits bestehenden Defizit von ca. 800’000 Franken in der Jahresrechnung 2024 geht Tox Info Suisse in den kommenden Jahren von weiter steigenden Kosten aus und hat deshalb den Bund um eine Erhöhung seiner Beiträge ersucht. Eine kurzfristige Erhöhung der Beiträge der öffentlichen Hand oder gar eine vollständige Deckung des Defizits ist angesichts der angespannten Finanzlage des Bundes allerdings nicht möglich.
Tox Info Suisse berät pro Jahr rund 40’000 Anruferinnen und Anrufer aus der ganzen Schweiz. Chemikalien (33 %) und Arzneimittel (37 %) zählen zu den häufigsten Ursachen für Anrufe bei der Auskunftsstelle. Weitere Vergiftungsursachen sind etwa Lebensmittel und Kosmetika, Pilze, Pflanzen oder Gifttiere. Der Bundesrat sieht deshalb die Herstellerfirmen von Chemikalien und Arzneimitteln in der Pflicht, sich weiterhin an der Finanzierung der Auskunftsstelle zu beteiligen. Er hat sich anlässlich seiner Sitzung dafür ausgesprochen, an der seit Jahrzehnten bewährten Finanzierung durch Private und die öffentliche Hand festzuhalten und diese zu regeln.
Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) strebt bis Ende 2025 eine Vereinbarung mit den betroffenen Branchen an, die eine Kostenbeteiligung sicherstellt. Parallel soll Tox Info bis im April 2026 einer externen Wirtschaftlichkeitsprüfung unterzogen werden. Für den Fall, dass keine Vereinbarung zustande kommt, wird eine Vernehmlassungsvorlage zur Sicherstellung der Auskunftsstelle ausgearbeitet. Der Bundesrat beauftragt das EDI, ihm diese Vorlage bis im April 2026 vorzulegen.
Die Vernehmlassungsvorlage beinhaltet eine Anpassung des Chemikaliengesetzes, das heute die Bezeichnung und finanzielle Abgeltung einer Auskunftstelle durch den Bund vorsieht. Es soll so geändert werden, dass die Herstellerinnen von Chemikalien verpflichtet werden, eine Auskunftsstelle zu betreiben und zu finanzieren. Dies als Voraussetzung, um ihre Produkte in Verkehr bringen zu können. Eine analoge Pflicht soll auch den Zulassungsinhaberinnen von Arzneimitteln auferlegt und im Heilmittelgesetz verankert werden. Von der neuen Betriebs- und Finanzierungspflicht wären im Chemikalienbereich etwa 5000, im Heilmittelbereich etwa 1000 Firmen betroffen, was pro Firma jährliche Kosten im tiefen drei- (Hersteller von Chemikalien) bzw. vierstelligen Bereich (Zulassungsinhaberinnen von Arzneimitteln) zur Folge hätte. Bund und Kantone werden die Auskunftsstelle weiterhin im bisherigen Rahmen unterstützen.