DGAUM 2020 wird doch verschoben

Der grösste arbeitsmedizinische Kongress im deutschsprachigen Raum, die Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V. (DGAUM), findet in diesem Jahr vom 1. Renommierte Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft und Politik stellen aktuelle Entwicklungen und Forschungsergebnisse aus dem Gebiet der Arbeits- und Umweltmedizin vor.

Die DGAUM hat wegen der Coronavirus-Pandemie ihre 60. Wissenschaftliche Jahrestagung in München mit rund 1000 Kongressgästen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz nun doch verschoben. © DGAUM

Update 5.3.2020:

Der Vorstand der DGAUM hat am 5. März einstimmig die Verschiebung der 60. Wissenschaftlichen Jahrestagung auf den Zeitraum vom 2. bis 5. September 2020 beschlossen. Der Veranstaltungsort bleibt unverändert das Klinikum der LMU München am Standort Grosshadern. Bereits erworbene Kongresstickets behalten ihre Gültigkeit. Teilnehmer, die bereits registriert sind, brauchen nichts weiter zu unternehmen und sind automatisch für den Ausweichtermin angemeldet.

Einen Themenschwerpunkt bildet hierbei, fünf Jahre nach seiner Verabschiedung, das Präventionsgesetz. Der Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, Dr. Thomas Steffen, wird im Rahmen der Eröffnungsveranstaltung einen Festvortrag zum Thema „5 Jahre Präventionsgesetz“ halten. Die Jahrestagung bietet in den Räumen des Münchener Universitätsklinikums Grosshadern ein breites wissenschaftliches Programm aus den Gebieten der Arbeits- und Umweltmedizin. Zahlreiche Veranstaltungen und Vorträge greifen unter anderem Themen mit einer hohen gesellschaftspolitischen und wissenschaftlichen Bedeutung sowie Aktualität auf, wie zum Beispiel die Auswirkung des Klimawandels auf die Gesundheit, Kanzerogene Stoffe, die psychische Gesundheit am Arbeitsplatz sowie die Impfprävention in Betrieben.

Die DGAUM erwartet auch in diesem Jahr zu ihrem 60. Jubiläumskongress wieder etwa 1000 Teilnehmende aus Deutschland, Österreich und der Schweiz und ist damit der grösste arbeitsmedizinische Kongress im deutschsprachigen Raum. Im Programm der DGAUM 2020 stehen rund 60 Veranstaltungen, die durch die Industrieausstellung mit über 40 Unternehmen und Organisationen auf einer Fläche von über 280 Quadratmetern ergänzt werden. Die Tagung leiten die DGAUM-Vorstandsmitglieder Frau Professor Simone Schmitz-Spanke von der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und Frau Professor Jessica Lang von der RWTH Aachen University. Die Jahrestagung wird in Zusammenarbeit mit den Österreichischen und Schweizerischen Gesellschaften für Arbeitsmedizin, ÖGA und SGARM, durchgeführt.

Im Rahmen der Jahrestagung bietet die DGAUM erstmals gebündelt ein breites Spektrum an Seminaren zur Weiterbildung an, so unter anderem: Nacht- und Schichtarbeit, Diabetes und Arbeit, Haut- und Handschutz, Impfen im Betrieb und weitere.

Neuer Termin: 2. bis 5. September 2020

Wo: Klinikum der Universität München, Campus Grosshadern, Marchioninistrasse 15, D-81337 München

Programm der Jahrestagung

Weitere Infos

www.dgaum.de

Kooperationspartner ist die Schweizerische Gesellschaft für Arbeitsmedizin (SGARM)

Hinweis der Redaktion:

Aktuelle Fallzahlen in Deutschland und weitere Infos des RKI

In Deutschland wurden bislang 188 Fälle einer SARS-CoV-2-Infektion bestätigt. Nach dem Infektionscluster bei einer Firma in Bayern (14 Fälle) und einzelnen Fällen bei den deutschen Staatsbürgern, die Anfang Februar 2020 aus Wuhan ausgeflogen worden waren, sind seit dem 25.2.2020 Erkrankungsfälle in fast allen Bundesländern bekannt geworden. In Bayern sind es aktuell 35 bestätigte Fälle. (Stand: 3.3.2020, 10:00 Uhr)

Optionen zur Kontaktreduzierung in Gebieten mit COVID-19-Fällen (3.3.2020)

Allgemeine Prinzipien der Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlung für Grossveranstaltungen des RKI: „Massenveranstaltungen können dazu beitragen, das Virus schneller zu verbreiten.“

Hinweise des RKI für Betriebe/Unternehmen

  • Arbeitnehmer in Bereichen, wo dies möglich ist, freistellen
  • Heim-/Telearbeit ermöglichen und fördern
  • nicht notwendige (Dienst-)Reisen absagen, verschieben oder z.B. per Videokonferenz durchführen
  • freiwillige Geschäftsschliessungen – Betriebsferien nehmen
  • nicht unbedingt erforderliche öffentliche Einrichtungen schliessen: Schwimmbäder, Turnhallen, Theater usw.
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