Die Lehren aus dem SBB-Unfall in Baden
Der Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle hat ihren Schlussbericht zum tödlichen Unfall eines Kundenbegleiters im August 2019 in Baden veröffentlicht. Die SBB hat seit dem Unfall eine Reihe von Massnahmen eingeleitet, um die Sicherheit für Mitarbeitende und Reisende weiter zu erhöhen, wie die Bahn verlauten liess.
Der tragische Unfalltod eines Chefs Kundenbegleitung im August 2019 in Baden habe gezeigt, dass bei der Sicherheit trotz den positiven Entwicklungen in den vergangenen Jahren Verbesserungspotenzial vorhanden sei, so die SBB. Man sei daran, die entsprechenden Verfügungen des Bundesamtes für Verkehr (BAV) umzusetzen (siehe auch Schlussbericht der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle Sust)
Abfahrtsprozess angepasst
Die SBB hatte nach dem Unfall eine Reihe von Massnahmen eingeleitet, welche die Sicherheit von Mitarbeitenden und Reisenden weiter erhöhen. Im September 2019 wurde in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern der Abfahrtsprozess für die Kundenbegleiterinnen und -begleiter angepasst. Sie blockieren neu ihre eigene Einstiegstüre, schliessen die Türen für die Kunden und erteilen anschliessend die Abfahrerlaubnis an den Lokführer.
Weiter liess die Bundesbahn ihr internes Meldesystem von externen Gutachtern überprüfen. Diese führten bei rund 10 000 Mitarbeitenden eine Umfrage durch und konstatierten unter anderem, dass das Meldesystem durchgängiger zu gestalten sei und die Kommunikation sowie die Schulungen für den Umgang mit dem System verstärkt werden müssten. Man sei daran, das Meldesystem als Ganzes zu verbessern, betont die SBB.
Extern auditiert habe man auch die Instandhaltungsorganisation des Personenverkehrs. Obwohl der SBB insgesamt ein hohes Niveau attestiert wird und keine systematischen Mängel erkannt wurden, bewerteten die Gutachter die Prozessorientierung als verbesserungswürdig, wie die Bahn ferner schreibt. Handlungsbedarf bestehe gemäss den Auditoren zudem beim Risikomanagement aus Sicht Gesamtsystem Bahn.
Umsetzung dauert noch bis Ende 2021
Ausgehend von den Analysen hat die SBB punktuell Sofortmassnahmen umgesetzt, zum Beispiel bei den operativen Instandhaltungsabläufen und -vorgaben. Man habe zudem gemeinsam mit den Auditoren weitere Massnahmen priorisiert und in Auftrag gegeben. Deren Umsetzung startete ab Mai 2020 und erstreckt sich bis Ende 2021, wie es in der Medienmitteilung heisst. Bis im Herbst schliesslich werde auch die Personenverkehrsflotte von externer Stelle auditiert; Corona-bedingt dauere dies länger als ursprünglich geplant.
Das BAV hat der SBB auf Empfehlung der Untersuchung durch die Sust Sicherheitsverfügungen bezüglich der Türsysteme erlassen: So ersetzt die SBB das Einklemmschutzsystem bei den älteren Wagentypen, damit künftig ein Einklemmen von Personen und Gegenständen verhindert wird. Bis 2023 wird dies bei den EW-IV-Wagen der Fall sein, danach werden die Anpassungen auch auf die Wagenflotten des Typs Eurocity und IC Bt4 ausgeweitet.
Quelle: SBB
Zum Schlussbericht der Sust vom 26. Mai 2020
Die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (Sust) hält in ihrem Schlussbericht unter anderem fest, dass beim für die Türkontrolle vorgesehenen und alle fünf Tage fälligen Instandhaltungsmodul die Zeit nicht ausreicht, um alles Notwendige zu kontrollieren. Die SBB weist darauf hin, dass es sich dabei um Erfahrungswerte (Planungswerte) handelt und nicht um zeitliche Vorgaben. Die Mitarbeitenden sind angehalten, soviel Zeit wie nötig aufzuwenden, um die Arbeit in der geforderten Qualität ausführen zu können. Die Erkenntnis der Sust wurde von der SBB inzwischen für die Festlegung der Planungswerte dieser Instandhaltungsmodule berücksichtigt.
Weiter hält die Sust fest, dass auch mit dem neuen Abfahrtsprozess für die Kundenbegleiter ein Restrisiko bei Bahnhöfen mit Abfertigungskasten besteht. Die SBB hat dieses Restrisiko bei der Einführung des neuen Abfertigungsprozesses beurteilt und mit der Prozessanpassung reduziert. Mit dem neuen Türblattkontrollschalter wird eine zusätzliche technische Sicherheitsbarriere eingebaut, damit die Türen beim Lokpersonal zuverlässig als «geschlossen» rückgemeldet werden.