Verwaltung: Schutz der Personendaten hat hohe Priorität

Welche Risiken bringt die zunehmende Verknüpfung von Personendaten in der öffentlichen Verwaltung mit sich? Im Rahmen einer Veranstaltung thematisierten Vertreter der Zürcher Exekutive und Legislative sowie der Datenschutzbeauftragte diesen wichtigen Aspekt.

Im Zeitalter der Digitalilsierung ist es wichtig, dass die Bürger das Vertrauen in die Verwaltung nicht verlieren. Foto: depositphotos

 

Der korrekte Umgang mit Informationen in der öffentlichen Verwaltung, beispielsweise bei Open Government Data oder der Schutz und die Sicherheit der Daten, seien auf jeden Fall zu gewährleisten. Es müsse alles daran gesetzt werden, dass das Vertrauen der Bürger in die Datenbearbeitungen der Verwaltung erhalten bleibe, sagte Rolf Steiner, Präsident des Zürcher Kantonsrates, an der Veranstaltung «Herausforderungen der Digitalisierung und gesetzgeberische Entwicklungen» des Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich vom 3. Mai 2017. Anlass war das seit zehn Jahren bestehende Informations- und Datenschutzgesetz (IDG).

Positive Erfahrungen

Laut Bruno Baeriswyl, Datenschutzbeauftragter des Kantons Zürich, führte das IDG vor zehn Jahren zu einem Paradigmenwechsel, indem es erstmals die beiden Seiten der Medaille vereinte, nämlich den Zugang zu und den Schutz von Informationen. Allerdings habe die Digitalisierung in der Zwischenzeit stark an Geschwindigkeit gewonnen. Die Mauern der Verwaltungsgebäude seien gesprengt worden und die Daten mobil geworden. Deshalb müssten die Anstrengungen für die Sicherheit und den Schutz der Daten erhöht werden. Der digitale Austausch verlange nach neuen, angepassten Regeln.

Der Öffentlichkeitsgrundsatz habe sich positiv auf die Qualität der externen Kommunikation ausgewirkt, führte Ingrid Hieronymi, Stadtschreiberin der Stadt Schlieren, in ihrem Rückblick auf die Erfahrungen mit dem IDG aus. Der Aufwand für die Gesuchsbehandlung bleibe überschaubar.

Europäische Rechtsentwicklungen und eGovernment

Robert Weniger, Datenschutzdelegierter der Universität Zürich, zeigte in seinem Referat den Handlungsbedarf in der kantonalen Gesetzgebung aufgrund der europäischen Rechtsentwicklungen auf. Die Erneuerung der Konvention 108 des Europarats sowie die Schengen-relevanten Teile der neuen EU-Richtlinie verlangten nach Anpassungen des IDG. Zudem sei der Datenaustausch mit der EU nur möglich, soweit die Schweiz auf Bundes- wie auch auf kantonaler Ebene ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleiste.

Seitens der kantonalen Verwaltung erläuterte Peppino Giarritta, Leiter der Stabsstelle eGovernment, den Stand und die Zukunftsperspektiven der Digitalisierung anhand laufender Projekte wie Open Government Data, eVoting, aber auch der regierungsrätlichen Strategie Digitale Verwaltung. Die Stärkung der informationellen Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger und die Weiterentwicklung des Öffentlichkeitsprinzips seien für den Erfolg dieser Entwicklungen massgeblich.

Die Bürgerrechte verstärken

Regierungsrätin Fehr hob hervor, dass der Kanton Zürich eine lange Tradition als Pionier habe. «Das gibt mir die Zuversicht, dass wir die Herausforderungen der Digitalisierung auch im Bereich des eGovernment packen werden. Im vollen Wissen darum, dass Irrwege fester Bestandteil jeden Fortschritts sind.»

«Wir leben in einer spannenden Zeit. Das Tempo, das wir in der Schweiz anschlagen, ist aber zu tief», betonte Fehr weiter. Die Bevölkerung habe Anrecht auf volle Transparenz über die Bearbeitung ihrer Daten. «Mit den anstehenden Revisionen auf europäischer, eidgenössischer und kantonaler Ebene haben wir die Chance, einen markanten Schritt in Richtung verstärkter Bürgerrechte zu gehen.» Der Kanton setze in diesen Tagen eine Arbeitsgruppe ein, die die notwendige Revision des Informations- und Datenschutzgesetzes vorbereiten werde.

Quelle: Staatskanzlei des Kant. Zürich

 

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