Strafverfolgung will weitere DNA-Merkmale nutzen

Die Strafverfolgungsbehörden sollen künftig mehr Informationen aus einer DNA-Spur herauslesen dürfen. Die entsprechende Gesetzesänderung ist in Vernehmlassung.

 

DNA
© depositphotos, paulistano

Falls am Tatort biologisches Spurenmaterial wie Haare, Blut usw. sichergestellt werden kann, lässt sich daraus ein DNA-Profil erstellen. Mit der sogenannten Phänotypisierung ist es heute möglich, aus einer DNA-Spur äusserlich sichtbare Merkmale einer Person herauszulesen, wie das Bundesamt für Polizei (Fedpol) schreibt. Diese neuen Möglichkeiten will man künftig nutzen können, um damit eine ermittlungstechnische Lücke zu schliessen. Heute dürfe aus einer DNA-Spur nur das Geschlecht als persönliches Merkmal bestimmt werden. Neu möchten die Strafverfolgungsbehörden auch die Augen-, Haar- und Hautfarbe, die biogeografische Herkunft sowie das Alter eruieren, da dies wertvolle Hinweise für die Ermittlungs- und Fahndungsarbeit liefert. Laut Fedpol ergäbe das, etwa zusammen mit Zeugenaussagen oder Auswertungen digitaler Daten, ein schärferes Bild der gesuchten Person.

Merkmale dürfen nicht in DNA-Datenbank

Gemäss Fedpol soll die Methode nur bei Verbrechen angewendet werden, also bei Straftatbeständen, welche mit Freiheitsstrafen von drei Jahren oder mehr bestraft werden (z.B. Vergewaltigung, Mord, schwerer Raub, Geiselnahme). Bei Vergehen wie etwa Sachbeschädigung stehe das Verfahren nicht zur Verfügung. Das Analyseergebnis der Phänotypisierung dürfe nur für die Ermittlungen in einem konkreten, aktuellen Fall verwendet werden. Es dürfe nicht in der DNA-Datenbank gespeichert werden, heisst es ausdrücklich. Der Bundesrat hat kürzlich den Entwurf für die Anpassung des DNA-Profilgesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Das revidierte Gesetz legt laut Information fest, wann anhand einer DNA-Spur neben dem Geschlecht auch weitere äusserliche Merkmale einer Person untersucht werden können. Weiter vereinfache das Gesetz die Löschfristen für DNA-Profile und regle explizit den Abgleich einer Spur mit Verwandtschaftsbezug. Die Vernehmlassung dauert bis am 30. November 2019.

 

 

 

 

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