Dorma-Kaba: Wettbewerbsbehörden genehmigen Fusion
Die Wettbewerbsbehörden haben den geplanten Zusammenschluss von Dorma und Kaba ohne Auflagen genehmigt, wie das Unternehmen mitgeteilt hat. Damit werde die Zusammenführung der beiden Unternehmen voraussichtlich per 1. September 2015 vollzogen.

Mit der im April 2015 angekündigten Fusion entsteht eines der globalen Top-3-Unternehmen für Sicherheits- und Zutrittslösungen mit einem Umsatz von über 2 Mrd. Mrd. Franken und rund 16‘000 Mitarbeitenden in mehr als 50 Ländern.
Mit dem deutschen Bundeskartellamt haben die Wettbewerbsbehörden in allen relevanten Ländern den geplanten Zusammenschluss von Dorma und Kaba ohne Auflagen genehmigt. Damit sei eine weitere wichtige Voraussetzung für Zusammenführung der Kaba Holding AG mit Sitz in Rümlang ZH und dem in Ennepetal, Deutschland, ansässigen Familienunternehmen Dorma Holding GmbH + Co. KGaA erfüllt. Der Vollzug der Transaktion werde per 1. September 2015 angestrebt.
Der Vollzug der Transaktion wird mit der für den 1. September 2015 vorgesehenen Eintragung im zuständigen Handelsregister definitiv. Er beinhaltet die Zusammenführung unter dem gemeinsamen Dach der Kaba Holding AG (mit Vollzug in dorma+kaba Holding AG umbenannt) sowie die Umsetzung der von der ausserordentlichen Generalversammlung der Kaba Holding AG vom 22. Mai 2015 gefassten bedingten Beschlüsse.
Den berechtigen Aktionären wird die Sonderdividende 50 Franken pro Aktie ausgeschüttet. Das Ex-Dividenden-Datum wurde auf den 23. September 2015 und das Ausschüttungsdatum auf den 25. September 2015 festgelegt.