Drohnen – Benefits und Bedrohungen

Drohnen haben vielfältigen Nutzen, für die Industrie, Polizeibehörden und Feuerwehren. Von ihnen gehen aber auch Bedrohungen aus. Bedrohungen für Flughäfen und den Luftverkehr sowie durch terroristische Anschlagsszenarien. Ausgewählte Benefits und Bedrohungen durch Drohnen werden hier untersucht.

Drohnen
Das Drohnenabwehrsystem am diesjährigen WEF in Davos. Foto: Dedrone

Drohnen sind einfach zu bedienen, relativ günstig, fliegen schnell und können Lasten tragen. Sie sind für viele ­Europäer ein beliebtes Hobby und auch die Industrie setzt sie ein. Drohnen sind auch bei Sicherheitsbehörden europäischer Staaten ein neues, schnell wachsendes Thema, die Bandbreite der am Markt verfügbaren Drohnen nimmt schnell zu. Damit verbunden sind aber auch der Bedarf an Fortbildung und Datenschutz. Zahlreiche Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben nutzen bereits Drohnen, zum Beispiel Polizeibehörden und Feuerwehren. Drohnen können unter anderem eingesetzt werden, bevor ein Angriffstrupp zur Personensuche in ein einsturzgefährdetes Objekt geschickt wird, dies kann ­einen Einsatz von Rettungskräften unter Lebensgefahr ersparen. Dazu sind Drohnen kostengünstig und ein Absturz verkraftbar. Der polizeibehördliche Drohneneinsatz ist zum Beispiel denkbar bei der Suche nach Vermissten oder gesuchten Personen, der temporären Überwachung von Gebäuden und Plätzen, der Koordinierung polizeilichen Einsatzverhaltens, dem Begleiten von Versammlungen oder bei der Beweissicherung.

Die Möglichkeiten, die sich aus der Verwendung von Drohnen ergeben könnten, sind noch überwiegend unerforscht. Längst haben Unternehmen unterschiedlichster Branchen den Nutzen und das Potenzial des gewerblichen Drohneneinsatzes erkannt, zum Beispiel für den Einsatz von Lieferdrohnen durch grosse Logistikkonzerne. Im sicherheitsbehördlichen Bereich können durch Drohnen teure Helikoptereinsätze vermieden werden.

Die aktuelle und  zukünftige Rechtslage

Wegen der Corona-Krise verzögert sich die neue EU-Drohnen-Verordnung, die im Juli 2020 in Kraft hätte treten sollen. Die Europäische Kommission plant aktuell, das neue europäische Drohnen-Regulativ am 1. Januar 2021 in Kraft zu setzen. Hintergrund der Verschiebung ist der Wunsch einiger EU-Mitgliedstaaten, die sich einer Mehrbelastung aufgrund der Folgen von SARS-CoV-2 ausgesetzt sehen und deswegen mehr Zeit für die Implementierung der Regelungen benötigen. Die neuen rechtlichen Bestimmungen der Europäischen Union für Flugsicherheit (EASA) haben zum Ziel, europaweit einheitliche Regelungen für den Betrieb von Drohnen zu definieren. Mit einer Dronespace-App erhalten Drohnenpiloten zudem die Möglichkeit, in Echtzeit festzustellen, ob ihr Flug an dem ausgewählten Ort erlaubt ist oder nicht. Ein ­eigenes Tool soll es Drohnennutzern erleichtern, die richtige Bewilligungsart für die jeweilige Drohne herauszufinden.

Drohnen in der Corona-Krise Drohnen, die Corona-Ausgangsbeschränkungen kontrollieren und zum Zuhausebleiben aufrufen, sind im aussereuropäischen Ausland mancherorts schon gängige Praxis geworden. In China werden Drohnen aktiv bei der Eindämmung der Corona-Pandemie eingesetzt. So wurden dort in den letzten Wochen mehrere Pilotversuche unternommen, um Desinfektions­mittel gegen das Coronavirus im öffent­lichen Raum zu versprühen. Dafür wurden Drohnen, die ursprünglich zum Versprühen von Pestiziden dienten, entsprechend angepasst. Weitere Versuche von Drohneneinsätzen waren Lieferungen von ­Medikamenten und Lebensmitteln in ­abgelegene Corona-Quarantäne-Gegenden. Auch in Russland werden in der ­Corona-Krise Drohnen zur Versorgung von Menschen eingesetzt, unter anderem mit Arzneimitteln.

In der Schweiz, in Italien, Spanien, Frankreich und Deutschland werden Drohnen in der Corona-Krise eingesetzt. Die Genfer Kantonspolizei beispielsweise nutzt nach eigenen Angaben Drohnen, da sie den Blick von oben bieten, um die Präsenz von Personengruppen im öffentlichen Raum besser beobachten zu können. Ein Sprecher der Genfer Kantonspolizei erklärte: «Drohnen ermöglichen es zudem, schwer zugängliche Orte zu überfliegen.» Anti-Corona-Durchsagen machten die Genfer Drohnen aber noch nicht.

Die Kantonspolizei Zürich und deren Kollegen in St.Gallen schliessen einen ­Corona-Drohneneinsatz bisher aus. Nur in den wenigsten Kantonen gibt es derzeit eine explizite Rechtsgrundlage, die den Einsatz von Drohnen durch Schweizer ­Sicherheitsbehörden regelt. Was die ­Auswertung und Löschung von Bildaufnahmen angeht, gelten die üblichen Datenschutzregeln. Gemäss Schweizer Bundesbestimmungen müssen Drohnen überdies stets auf Sicht geflogen werden.

In den USA, im Bundesstaat Connecticut, fanden im April die ersten Tests ­einer Pandemie-Drohne statt, die am Coronavirus infizierte Personen aus der Luft aufspüren soll, in einer Entfernung von bis zu 58 Metern. An der Entwicklung der Drohne eines kanadischen Herstellers waren auch australische Wissenschaftler beteiligt. Das Ziel dieser neuen Technologie ist, die zuständigen Behörden mit Echtzeitdaten zu beliefern. Die Taktik ist diese, dass gesunde von kranken Menschen unterschieden werden sollen, indem die Pandemie-Drohne die Vitalparameter der Menschen aus der Distanz misst. Sie ist mit Sensoren ausgerüstet, um Körpertemperatur und Herz- und Atemfrequenz der anvisierten Personen zu messen. Aus­serdem kann sie auch verschiedene Aktionen wie Niesen und Husten erkennen. Darüber hinaus kann die Drohne auch dazu eingesetzt werden, Menschenansammlungen zu orten und die Einhaltung der Abstandsregeln zu überprüfen.8 Aus der Perspektive des Datenschutzes kann angeführt werden, dass diese Drohnen keine personalisierten Daten sammeln und nicht dazu in der Lage sind, Menschen zu identifizieren, Gesichtserkennung soll nicht benutzt werden.

In Deutschland ist der Einsatz von Drohnen zur Kontrolle von im Kampf gegen das Coronavirus verhängten Einschränkungen bislang noch eher eine Ausnahme. In Nordrhein-Westfalen testeten zehn Polizeibehörden den Einsatz von jeweils zwei Drohnen. Diese wurden unter anderem eingesetzt, um Orte abzusuchen und Menschen an beliebten Sammelpunkten per Lautsprecher vor den gesundheitlichen Risiken allzu grosser Nähe zu warnen. Dies ist vergleichbar mit Durchsagen eines Streifenwagens. Ein Sprecher der Düsseldorfer Polizei betonte, dass die Kamera der Drohne nicht zur Identifizierung Einzelner dient, und die Reaktionen der Menschen seien «durchaus positiv», viele zeigten sich an der Technik interessiert.

Besonders Hobbypiloten von Drohnen gefährden den Flugbetrieb. (Bild: Depositphotos, peshkov)

Beispiele für Bedrohungsszenarien

Seit dem Jahr 2013 mehren sich die Schlagzeilen über Vorfälle mit Drohnen. Im September 2013 stürzte in Dresden bei einer Wahlkampfveranstaltung eine Drohne wenige Meter vor der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel ab. Im Oktober 2014 zog eine Drohne im EM-Qualifikationsspiel Serbien gegen Alba­nien eine Flagge für die Gründung eines Gross-Albaniens durch das serbische Stadion in Belgrad, das Spiel musste aufgrund von gewaltsamen Ausschreitungen der anwesenden Fans abgebrochen werden. Im April 2015 landete eine mit radioaktivem Material bestückte Drohne in ­Tokio auf dem Amtssitz des japanischen Ministerpräsidenten, ihr Pilot wollte damit gegen Atomkraft demonstrieren. Im Mai 2017 entging ein vollbesetzter Swiss-Airbus beim Landeanflug auf Zürich nur knapp einer potenziell tödlichen Kollision mit einer viel zu hoch und ohne Genehmigung fliegenden Drohne.

Bedrohungsszenarien  auf Flughäfen

Das grösste Gefahrenpotenzial durch Drohnen für den Luftverkehr in Europa stellt die grosse Zahl von Hobbynutzern dar. So geht der Verband Unbemannte Luftfahrt allein für Deutschland von über einer Million Drohnen aus, wovon nur 20’000 gewerblich genutzt werden. Nach Daten des US-IT—Marktforschungs­unternehmens Gartner sollen allein im Jahr 2017 weltweit über drei Millionen Drohnen im Wert von mindestens sechs Milliarden US-Dollar verkauft worden sein.11 Die private Nutzung von Drohnen bis maximal 25 Kilogramm ist erst seit Juli 2019 durch die EU-Verordnung 2019/947 geregelt. Rechtlich sollten Drohnen durch Einflugverbote in Flughafennahbereiche und Höhenbeschränkungen Verkehrsflugzeugen nicht in die Quere kommen.12 Die Sperrungen des Lauftraumes in London Ende 2018 und Frankfurt Anfang 2019 haben allerdings gezeigt, was passieren kann, wenn Drohnen unwissentlich oder mit der Absicht, den Flugverkehr zu stören, in Flughafennähe geflogen werden. Eine britische Studie zeigte bereits im Jahr 2016, dass Verkehrsflugzeuge von Drohnen mit einem Gewicht ab vier Kilogramm kritisch beschädigt werden können.13 Noch anfälliger für Kollisionen mit Drohnen sind Helikopter und Kleinflugzeuge. Wegen ihres Einsatzspektrums sind Hubschrauber oftmals in solch niedrigen Höhen unterwegs, dass sie dort mit Drohnen kollidieren können, die sich an die geltenden Höhenbeschränkungen halten.

Ein Grossteil von Drohnennutzungen in Sperrgebieten wie Flughäfen passiert versehentlich oder aus Unkenntnis. Aufklärung, die Ausrüstung von Drohnen mit Geofencing und die Beschilderung am Boden sind geeignete Mittel der Präven­tion. Bei einem terroristischen Angriff mit Drohnen allerdings helfen Warnhinweise und strafrechtliche Konsequenzen nicht weiter, dann ist die Fähigkeit der Sicherheitsbehörden zur Drohnendetektion und -abwehr gefragt. Personen, die sich der Rechtswidrigkeit ihres Einsatzes von Drohnen bewusst sind, können zum Beispiel entlassene Mitarbeiter oder Personen sein, die immer schon mal einen Flughafen lahmlegen oder ein Flugzeug aus nächster Nähe filmen wollen.

Terroristische Bedrohungs­szenarien

Der einfache und kostengünstige Zugang zu Drohnen eröffnet Terroristen neue Angriffsmöglichkeiten. Beispielsweise könnte sich eine Drohne, die einen Sprengsatz trägt, einer Grossveranstaltung mit Tausenden von Menschen, die dich gedrängt auf einem engen Areal zusammenstehen, nähern. Mögliche Anschlagsziele von Drohnen mit Sprengsätzen sind Freizeitparks, Konzerte, Flughäfen, Bahnhöfe, Schiffe, Fussballspiele, Weihnachtsmärkte, Events, der Wiener Prater, Kirchen­tage, der Christopher Street Day, Fridays for Future, Ministerien, Behörden, Universitäten sowie Ausbildungs- und Schulungseinrichtungen der Sicherheitsbehörden, um die personelle Zukunft dieser Behörden zu schwächen.15 Bereits eine einzelne Drohne, die weisses Pulver über einem Marktplatz oder einer Fussgängerzone verstreut, könnte mit dem Verdacht einer biologischen oder chemischen Waffe Massenpanik verursachen, durch die Menschen verletzt und/oder zu Tode getrampelt werden. Folgende terroristische Szenarien mit Drohnen als Wirkmittel sind möglich: Angriffe auf Individuen wie Personen des öffentlichen Lebens, Repräsentanten des Staates oder Menschenmengen. Angriffe auf kritische Infrastrukturen (Wasser- und Energieversorger) oder Einrichtungen mit hohen Gefahrenpotenzialen (Industrie­analagen wie Chemieunternehmen). Möglich ist auch eine täterseitige Beobachtung polizeilicher Einsätze (Einsätze von polizeilichen und militä­rischen Spezialkräften), um taktische Schwächen auszukundschaften und auszunutzen.

Fazit und Ausblick

Drohnen sind wertvolle Werkzeuge für die Industrie, Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste. Aber Drohnen bergen auch Risiken, vor allem für die bemannte Luftfahrt. Hier müssen effiziente Drohnen­detektionssysteme entwickelt und eingesetzt werden, um sensible Infrastrukturen wie Flughäfen vor Drohnen zu schützen. Wichtig wäre auch eine zentrale nationale und internationale Sammelstelle für eine Übersicht über sicherheitsrelevante Vorkommnisse zu Vorbereitung, Versuch oder Durchführung des Einsatzes von Drohnen als Tatmittel. Die technische Entwicklung von Drohnen und von Drohnendetektionssystemen schreitet rasend schnell voran und die europäischen Staaten sowie die Europäische Union müssen rechtlich vorausdenkend handeln und Recht setzen, das die Bedrohungen durch Drohnen minimiert.

 

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