Durchsetzungsinitiative bricht demokratische Regeln
Die Volksinitiative "Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungsinitiative)" umgeht den Gesetzgeber und schränkt die Gerichte ein. Damit bricht sie mit Grundregeln der Demokratie und stellt den Rechtsstaat in Frage. Bundesrat und Parlament lehnen deshalb die Durchsetzungsinitiative ab.
Am 28. Februar 2016 stimmen Volk und Stände über die Durchsetzungsinitiative ab. Heute hat Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga, Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements, die Haltung des Bundesrates dargelegt. Bundesrat und Parlament empfehlen, die Initiative abzulehnen.
Die Durchsetzungsinitiative setzt sich über die bewährten Abläufe der Demokratie hinweg, wie der Bundesrat schreibt. Laut Bundesverfassung ist es Aufgabe des Parlaments, mit Gesetzesanpassungen eine von Volk und Ständen angenommene Volksinitiative umzusetzen. Nachdem die Ausschaffungsinitiative Ende 2010 angenommen worden war, hat das Parlament diesen Auftrag in der Zwischenzeit erfüllt und die Gesetze verschärft. Ohne diese Gesetze abzuwarten und ohne später das Referendum zu ergreifen, wählten die Initianten den Weg über eine neue Volksinitiative, noch bevor das Parlament mit den Gesetzgebungsarbeiten überhaupt beginnen konnte, wie es in der bundesrätlichen Mitteilung weiter heisst.
Gesetze zur Ausschaffung bereits verschärft
Mit der Durchsetzungsinitiative wollen die Initianten, so der Bundesrat, ihre persönliche Vorstellung durchsetzen, wie die Ausschaffungsinitiative umzusetzen sei. Indem sie aber noch schärfere Regeln für die Landesverweisung vorsehen würden, gehe die Durchsetzungsinitiative über die damalige Initiative hinaus. Das Parlament habe die Umsetzungsarbeiten nach der Ausschaffungsinitiative bereits abgeschlossen. Die Gesetze zur Ausschaffung krimineller Ausländerinnen und Ausländer seien verschärft worden. Sie seien streng und sähen für schwere Taten, für Körperverletzung, Gewaltdelikte und sexuelle Gewalt eine obligatorische Landesverweisung vor.
Dabei ermöglichen es die neuen Gesetze, dass Gerichte Härtefälle berücksichtigen können, wird ferner betont. Dank dieser Möglichkeit würden sich die neuen Regelungen besser mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und mit den grundlegenden Prinzipien der Bundesverfassung vereinbaren lassen. Quelle: www.admin.ch/gov/de/start.html
Mehr Informationen sind auch beim Wirtschaftsverband Economiesuisse erhältlich, siehe „dossierpolitik„.