Brandschutz: Ein Register für geeignete Produkte
Das Brandschutzregister bietet einen umfassenden Überblick über geeignete Bauprodukte.
Die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) ist die vom Interkantonalen Organ Technische Handelshemmnisse (IOTH) offiziell benannte schweizerische Fachstelle für die Brandschutzvorschriften. Die Feuerversicherungen bezwecken den Schutz von Personen und Sachen vor den Gefahren und Auswirkungen von Bränden und Explosionen – diesbezüglich ist die Schweiz weltweit führend. Die Brandschutzvorschriften richten sich an Eigentümer und Nutzer von Bauten und an alle Personen, die in Planung, Bau, Bewilligungen oder Betrieb tätig sind. Für die einfache Anwendung steht das Brandschutzregister www.bsronline.ch zur Verfügung: Es bietet einen umfassenden und aktuellen Überblick der geeigneten Bauprodukte aus Industrie und Fachverbänden.
Schweizweite Förderung der konformen Anwendung
Brandschutzprodukten und Fachfirmen, welche die brandschutztechnischen Anforderungen erfüllen, erteilt die VKF ein gesamtschweizerisch anerkanntes Dokument. Bei nicht harmonisierten Produkten erhält der Hersteller, Händler oder die Fachfirma eine «VKF Anerkennung». Bei harmonisierten Produkten nennt sich dieses Dokument «VKF Technische Auskunft». Dank des freiwilligen Eintrags im Brandschutzregister verfügen alle Benutzer über eine schlanke Dokumentation als Basis für die brandschutzkonforme Anwendung der Produkte in der ganzen Schweiz. Das Brandschutzregister ist somit ein wirksames Mittel zur Verkaufsförderung für Hersteller und Händler und eine willkommene Unterstützung für die korrekte Anwendung der Brandschutzprodukte für Planer, QS-Verantwortliche und Brandschutzbehörden. Auf der genannten Plattform werden diese von potenziellen Kunden wie Bauherren, Planern und ausführenden Baufirmen schnell gefunden. Demgegenüber erlaubt das Brandschutzregister den Brandschutzbehörden eine effiziente Beurteilung der Anwendung von Bauprodukten.
Technische Auskünfte mit klarem Mehrwert
Ein Eintrag ins VKF-Register kann für die Unternehmen nur von Vorteil sein. Denn durch einen Eintrag erhöhen die Produktanbieter erheblich ihre Chancen auf dem Schweizer Markt. Leistungserklärungen und Einbauvorschriften zu Produkten, die europäisch harmonisiert sind, werden zwar von den Brandschutzbehörden der Schweiz akzeptiert. Mit einer «VKF Technische Auskunft» entfällt jedoch der mühsame Weg, diese Dokumente mehrmals einzureichen und durch die zuständige Brandschutzbehörde für das konkrete Bauprojekt prüfen zu lassen – ein wiederkehrender Zeitaufwand, der zu unangenehmen Bauverzögerungen führen kann. Eine «VKF Technische Auskunft» mit einer Gültigkeitsdauer von fünf Jahren gibt jeder Behörde die Gewähr, dass das Produkt die notwendigen Anwendungskriterien erfüllt. Somit entfallen zusätzliche Abklärungen. Umso weniger erstaunt es, dass bei einer Umfrage 85 Prozent der Befragten angaben, dass die «VKF Technische Auskünfte» einen Mehrwert gegenüber den Leistungserklärungen der Hersteller bieten.
Unentbehrlich für den hohen Sicherheitsstandard
Eine Leistungserklärung ist auf das Inverkehrbringen und nicht auf die konkrete Anwendung am Bau ausgerichtet. Aus diesem Grund hat sie diesbezüglich nicht die gleiche Aussagekraft wie eine «VKF Technische Auskunft». In der Folge ist es bei vielen Leistungserklärungen nur mit grossem Zusatzaufwand und zusätzlichen Dokumenten möglich, der Nachweispflicht für die brandschutzkonforme Anwendung gegenüber kantonalen Brandschutzbehörden nachzukommen. Deshalb führt kein Weg an einem Eintrag im Brandschutzregister vorbei.
Rolf Meier, Bereichsleiter Kommunikation, Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen (VKG), Bern
Neuste Online-Publikationen
Die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) veröffentlicht sechsmal jährlich die neusten, teilweise aktualisierten Brandschutzprodukte mit dem Vermerk «VKF Anerkennung» oder «VKF Technische Auskunft». Das umfassende Brandschutzregister ist zu finden unter der Webadresse: www.bsronline.ch
Für weitere Auskünfte: VKF, Michael Binz, Bundesgasse 20, 3001 Bern, Tel. +41 31 320 22 45, E-Mail: michael.binz@vkg.ch, www.vkg.ch