Einbruchmeldetechnik: Jetzt gilt die VdS 2311

Für die Planung und den Einbau von Einbruchmeldeanlagen kommt gemäss BHE Bundesverband Sicherheitstechnik eine neue VdS-Richtlinie zum Zug.

Einbruchmeldetechnik
© depositphotos, Brian A. Jackson

Am 31. Dezember 2018 endete die Übergangsfrist für die Richtlinie VdS 2311: 2010-11 zu Planung und Einbau von Einbruchmeldeanlagen einschliesslich ihrer Ergänzungen S1 und S2. Gemäss dem BHE Bundesverband Sicherheitstechnik gilt deshalb seit 1. Januar 2019 ausschliesslich die VdS 2311: 2017-04 und damit verbunden, die Fernalarmierung über die IP-Übertragungswege SP4 und DP4.

Noch keine geeigneten Übertragungsgeräte auf dem Markt

Für dieses Übertragungsverfahren sei derzeit noch kein hinreichendes Angebot geeigneter Übertragungsgeräte auf dem Markt verfügbar. Deshalb könnten die neu definierten Anforderungen noch nicht umfassend erfüllt werden, so der BHE.

Der VdS habe nun darüber informiert, das aus diesem Grund bis zur technischen Realisierbarkeit von SP4- beziehungsweise DP4-Verbindungen weiterhin IP-Verbindungen gemäss VdS 2311: 2010-11 verwendet werden dürfen. Hierzu sei – nach vorheriger Abstimmung mit dem Versicherer – die hier beschriebene kompensierbare Abweichung gemäss VdS anzuwenden. Errichter müssten das neue Installationsattest VdS 2170: 2017-04 verwenden und im Abschnitt D die kompensierbare Abweichung unter Verwendung der Ident-Nr. 0011 dokumentieren.

Quelle: BHE Bundesverband Sicherheitstechnik

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