Elektrogeräte: über 100 sicherheitstechnische Mängel

15 Prozent der 2022 vom Starkstrominspektorat ESTI überprüften elektrischen Erzeugnisse wiesen Mängel auf. Laut ESTI mussten 94 Verkaufsverbote ausgesprochen werden. Zusätzlich habe man 13 Rückrufe und Sicherheitswarnungen von elektrischen Geräten publiziert.

Die Marktüberwachung durch das ESTI wird schweizweit durchgeführt und erfolgt gemäss der Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse. Elektrische Erzeugnisse für Haushalt, Büro, Gewerbe und Industrie werden stichprobenweise auf ihre Konformität und Sicherheit hin überprüft.

210 formale oder technische Mängel

Laut Starkstrominspektorat wurden 1375 Erzeugnisse im Internet und mit Kontrollen vor Ort in Verkaufsstellen zwecks Überprüfung erfasst. Weitere Überprüfungen seien direkt bei Herstellern, durch Nachkontrollen und aufgrund von Meldungen durch Private sowie durch Fachpersonen aus dem Elektrobereich erfolgt.
Insgesamt wiesen 210 Erzeugnisse formale oder technische Mängel auf, was 15 Prozent aller kontrollierten elektrischen Erzeugnisse entspricht, wie es in der Medienmitteilung heisst. Davon zeigten sich bei 123 Erzeugnissen sicherheitstechnische Mängel, welche zu potenziellen Gefahren wie Stromschlag, Verbrühung, Rauchentwicklung oder Brand führen können.
Bei einer möglichen Gefährdung von Personen oder bei fehlenden oder unvollständigen Konformitätsnachweisen könne das ESTI das Bereitstellen eines Erzeugnisses auf dem Markt verbieten. Im Berichtsjahr habe man aus diesen Gründen 94 Verkaufsverbote ausgesprochen: Betroffen waren dabei aufgrund von gezielten Überprüfungen verschiedenartige Geräte für Haushalt und Büro, LED-Leuchten, Ladegeräte sowie Powerbanks und Hausbatterien. Diverse Produkte für den industriellen Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen (ATEX-Zonen) in Industrie und Gewerbe wurden verboten. Zusätzlich waren erneut zahlreiche Elektrogeräte mit einem unzulässigen ausländischen Stecker von einem Verkaufsverbot betroffen, wie es ferner heisst.

Schuko-Stecker in der Schweiz verboten

Die Abgabe von Elektrogeräten mit einem ausländischen Stecker (insbesondere Schuko-Stecker) ist in der Schweiz grundsätzlich verboten, da beim Versuch des Einsteckens in die Steckdose oder durch Fehlmanipulationen an der Steckverbindung spannungsführende Teile berührt werden können, wie das ESTI den Sachverhalt begründet. Ausserdem könnten solche Steckverbindungen im Betrieb überlastet werden und dadurch einen Brand auslösen. Konsumentinnen und Konsumenten sollten solche Elektrogeräte direkt am Verkaufsort zurückweisen und können dem ESTI mittels Kontaktformular unter www.esti.admin.ch eine Meldung erstatten, wie dieses schreibt.
Laut Starkstrominspektorat haben in 41 Fällen Wirtschaftsakteure in der Schweiz in Zusammenarbeit mit dem ESTI mangelhafte Produkte vom Markt genommen. In 13 Fällen habe man diese Rückrufe oder Sicherheitswarnungen zusätzlich auf den Kommunikationskanälen des Büros für Konsumentenfragen BFK unter www.konsum.admin.ch respektive www.recallswiss.admin.ch publiziert. Es handelte sich dabei um Reiseadapter, Insektenvernichter, Solarmodule, Dörrgeräte, diverse LED-Leuchten, diverse Lithium-Akkus und Reiseladegeräte.

Auch Komponenten für E-Mobilität betroffen

Aufgrund der rasanten technologischen Entwicklung erreichten das ESTI zudem zahlreiche Anfragen von Herstellern, Händlern und Privatpersonen zu Ladestationen (Wallboxen) und Ladekabeln für die Elektromobilität, zu Komponenten für Photovoltaikanlagen (Wechselrichter, Solarmodule, Netzkopplungseinheiten etc.), zu steckerfertigen Plug&Play-Photovoltaikanlagen bis 600 W Leistung, zu Powerbanks und Hausbatterien für den Privat- und Wohnbereich sowie zum neuen Schweizer IP55-Haushaltstecksystem für den Nassbereich.
Ferner rät das ESTI zur Vorsicht bei Käufen auf nichteuropäischen Plattformen und Webseiten ohne eine erreichbare Schweizer Kontaktadresse des Betreibers. Sie seien dabei eigenverantwortlich für die von dem Gerät ausgehenden Gefahren und Risiken. Vorsicht sei auch bei Schnäppchen geboten. Oft seien solche angebotenen Geräte minderwertige Ware mit lückenhaften Produkteprüfungen, welche aufgrund minderwertiger elektrischer Bauteile und rudimentärer Bauweise über eine längere Betriebsdauer unsicher seien oder werden könnten. Für Konsumentinnen und Konsumenten sei dies von Auge kaum erkennbar, so das ESTI.
Das Starkstrominspektorat rät, beim Kauf von Elektrogeräten auf einen korrekten Schweizer Stecker, einen erreichbaren und kompetenten Kundendienst, verständliche Bedienungsanleitungen und auf am Gerät angebrachte Prüfzeichen zu achten. Ein anerkanntes Schweizer Prüfzeichen sei das freiwillige Sicherheitszeichen des ESTI. Mit dem Sicherheitszeichen zertifizierte Geräte seien unter www.esti.admin.ch veröffentlicht. Geräte mit anerkannten Prüfzeichen würden höhere Ansprüche an die Produktesicherheit nachweisen und böten den Konsumenten damit einen Mehrwert, heisst es abschliessend in der Pressemeldung.
Quelle: ESTI

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