Energie: Bundesrat passt «Blackout»-Massnahmen an

Der Bundesrat hat inzwischen verschiedene Vorschläge aus einem Vernehmlassungsverfahren im Fall einer schweren Strommangellage aufgenommen. Bei der Nutzung der Elektromobilität verordnet der Bundesrat noch kein Einsparpotenzial.

Netzabschaltungen
Bild: Pixabay

Der Inhalt der Verordnungsentwürfe des Bundes zu Kontigentierungen sowie Netzabschaltungen hat in einer knapp dreiwöchigen Vernehmlassung viele Rückmeldungen ausgelöst. Über 250 Stellungnahmen aus Kantonen und Gemeinden und politischen Parteien und zahlreiche Unternehmen aus dem Elektrizitätssektor haben an einem Vernehmlassungsverfahren teilgenommen. Einige Kritikpunkte und Anpassungsvorschläge wurden nun in den Vorordnungsentwürfen vom Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) und der Wirtschaftlichen Landesversorgung (WL) aufgenommen.

Alle Branchen müssen einen Sparbeitrag leisten

Beim Strassenverkehr soll auf eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h verzichtet werden. Der direkte Einfluss auf den Stromverbrauch wäre nur minimal gewesen, da noch wenig Elektromobilität genutzt werde. Auch das Sparpotenzial bei einer gänzlichen Verzichtung auf die Elektromobilität wäre zu gering gewesen. Ein grösseres Einsparpotenzial sieht der Bundesrat demnach nur bei einer weiteren Zunahme der E-Fahrzeugnutzung. Jedoch sollen weiterhin alle Branchen einen Sparbeitrag leisten. Bei einer Strommangellage gelte es, Netzabschaltungen oder sogar einen flächendeckenden Netzzusammenbruch zu verhindern. Erforderlich dazu der Beitrag aller Grossverbraucher (ab 100 MWh Jahresverbrauch). Im Winter 2023/24 soll beispielsweise auch eine Lösung für verteilnetzübergeifende Multi-Site-Verbraucher eingeführt werden. Zudem liessen sich dem Bund zufolge auch stationäre Notstromgruppen während der Kontigentierung und Netzabschaltungen ohne zeitliche Beschränkung von den Endverbrauchern nutzen. Weiter wurden beispielsweise Temperaturvorschriften vereinfacht und jenen aus dem Gasbereich angeglichen.

Die nun veröffentlichten Massnahmen sollen weiterentwickelt werden und vom Bundesrat in Form von Verordnungen in Kraft gesetzt, wie es in einer Mitteilung heisst.

Quelle: Bundesrat

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