Entschädigung von Asbestopfern: Eröffnung der Vernehmlassung
Die Suva soll die Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer finanziell unterstützen können. Der Bundesrat hat am 22. November die Aufnahme eines neuen Artikels in das Unfallversicherungsgesetz (UVG) in die Vernehmlassung geschickt.
Die Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer (EFA) wurde gegründet, um Personen mit asbestbedingten Erkrankungen finanziell zu entschädigen. In den letzten Jahren erwies sich die Finanzierung dieser Stiftung jedoch zunehmend als schwierig, wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) in der Medienmitteilung schreibt. Damit die EFA langfristig gesichert werden könne, solle eine neue Gesetzesgrundlage geschaffen werden, damit die Suva diese Zahlungen leisten könne.
Gemäss dem neuen Artikel 67b UVG erfolgt laut BAG eine allfällige Finanzierung durch die Suva ausschliesslich aus den Ertragsüberschüssen aus der Versicherung gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten. Der Suva-Rat habe die ausschliessliche Entscheidungskompetenz darüber, ob und in welchem Umfang die Stiftung EFA finanziell unterstützt werden solle, heisst es.
Zusätzliche finanzielle Mittel nötig
Seit 2020 war es nicht mehr möglich, grössere Asbestopfer-Zuschüsse zu erhalten, obwohl diese angesichts der anhaltend hohen Fallzahlen notwendig wären, schreibt das BAG. Um die Stiftung EFA bis 2030 weiterführen zu können, seien zusätzliche finanzielle Mittel in Höhe von 25 bis 50 Millionen Franken erforderlich. Dieser erhöhte Finanzbedarf sei insbesondere auf die per 1. Januar 2017 erfolgte Änderung von Artikel 36 der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV)
zurückzuführen. Eine Gesetzesänderung soll die Zahlungen der Suva in die Stiftung EFA
ermöglichen. Entsprechend hat der Bundesrat im November eine Vernehmlassung eröffnet.