Entsorgung radioaktiver Abfälle: Bundesamt für Energie klärt offene Fragen

Im Herbst 2022 wird die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) die Standorte der Tiefenlagerprojekte ankündigen. Danach werden die Rahmenbewilligungsgesuche zuhanden des Bundesrats ausgearbeitet. Das Bundesamt für Energie (BFE) klärt die Fragen zu den Abgeltungen. 

Rahmenbewilligungsgesuche
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Laut einer Mitteilung des Bundesamts für Energie (BFE) soll der frühestmögliche Zeitpunkt zum Start der Verhandlungen neuer Tiefenlagerstandorte durch die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) im Herbst 2022 erfolgen. Spätestens dann sind die Kantone bekannt, die voraussichtlich von einem solchen Tiefenlager betroffen sein werden.

Das Bundesamt für Energie (BFE) klärt nun zusammen mit den Beteiligten diverse Fragen, beispielsweise wie eine Verhandlungsdelegation auf regionaler Ebene gebildet oder wie und von wem ein dereinst ausgehandelter Vertrag ratifiziert werden muss. Ab dem Zeitpunkt der Ankündigung der Standorte können die Verhandlungen über Abgeltungen zwischen den Entsorgungspflichtigen, den Standortkantonen sowie den Gemeinden der Standortregion beginnen.

Quelle: BFE

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