Ergebnisbericht Strahlenschutz 2018 publiziert

2018 war ein spannendes Jahr im Strahlenschutz: Am 1. Januar traten die totalrevidierten Verordnungen in Kraft. Die Schweiz führte damit eine moderne Gesetzgebung ein, die auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und internationalen Richtlinien basiert. Die Umsetzung der neuen Regelungen hat die Abteilung Strahlenschutz während des ganzen Jahres intensiv beschäftigt. Viele Artikel im Bericht nehmen Bezug auf die Änderungen, die die Revision mit sich gebracht hat.

Strahlenschutz
Das Team der Fachstelle Strahlenschutz am Universitätsspital Zürich: v. l. n. r. Anja Stüssi, Natalia Saltybaeva, Konstantinos Zeimpekis, Jonas Ekeberg und Konstantina Karava vor der Herzkatheter-Durchleuchtungsanlage. © BAG/Universitätsspital Zürich

Die Inbetriebnahme des automatischen Messnetzes für Radioaktivität in Luft und Wasser URAnet war ebenfalls ein Meilenstein im Berichtsjahr. Im Interview äussert sich der Projektleiter Daniel Lienhard zur Bedeutung des neuen Messnetzes in der Umweltüberwachung. Den Auftrag für die Ablösung des alten Netzes hatte der Bundesrat nach der Fukushima-Katastrophe erteilt. Die Schweiz ist damit in der Lage, jeden aussergewöhnlichen Anstieg der Radioaktivität rasch zu erkennen. Zudem sind neu alle Regionen durch das Netz abgedeckt. Wird eine Alarmgrenze überschritten, erfolgt unmittelbar eine Alarmierung der Nationalen Alarmzentrale. Auf dem Portal radenviro.ch publiziert das BAG täglich die Messergebnisse für Radioaktivität.

Die Regelung im Bereich nichtionisierende Strahlung und Schall ist 2018 einen entscheidenden Schritt weitergekommen. Das BAG konnte – im Anschluss an die Vernehmlassung zur Verordnung zum neuen Bundesgesetz über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung und Schall (V-NISSG) – einvernehmliche Lösungen in kritischen Punkten aushandeln. Gesetz und Verordnung sind wie geplant am 1. Juni 2019 in Kraft getreten und gelten künftig für Solarien, kosmetische Anwendungen, Laserpointer, Lasershows und den Schall bei Veranstaltungen.

Strahlenschutz in Medizin und Forschung

Wie ein moderner Strahlenschutz in Spitalbetrieben heute aussehen kann, zeigt die Reportage über die neue Fachstelle für Strahlenschutz am Universitätsspital Zürich. Eindrücklich schildert das junge Medizinphysiker-Team, wie es – nicht zuletzt dank ausgefeilter Technologien – die neuen rechtlichen Anforderungen umsetzt und die Strahlungsdosen für Patienten und Personal klein hält (siehe Foto). Zu seinen Arbeiten gehören aber auch ganz konkrete Aufgaben wie die Motivation des Personals für das Tragen von Bleiglasschutzbrillen und die Verwendung der richtigen Abschirmungen.
Krönender Abschluss der BAG-Auditkampagne zum Strahlenschutz im Operationssaal war der dritte Nationale Strahlenschutztag mit 150 Fachleuten. Das BAG hat zwischen 2016 und 2018 über 200 Spitäler besucht und mehr als 1700 Personen aus verschiedensten Berufsgruppen befragt. Dazu gehörten auch viele Personen aus Medizin und Pflege ohne spezifische Strahlenschutzausbildung. Am Strahlenschutztag präsentierte das BAG die Ziele für die Zukunft. Wichtig ist insbesondere eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen den Fachleuten aus der Radiologie und den im Operationssaal tätigen Personen.

«Klinische Audits» sollen die Rechtfertigung von Untersuchungen und Behandlungen stärker gewichten. Sie ergänzen in Form sogenannter Peer Reviews das Aufsichtssystem beim Strahlenschutz in der Medizin. Nach einer Pilotphase erfolgte 2018 mit dem Inkrafttreten der revidierten Strahlenschutzverordnung die formelle Einführung, ab 2020 werden sie obligatorisch. In der zweijährigen Übergangsphase können sich die Spitalbetriebe vorbereiten, ihr Qualitätshandbuch erstellen oder auch sich melden, um ein freiwilliges Audit durchzuführen.
Weitere Aufsichtsschwerpunkte waren der Strahlenschutz mit seinen komplexen Anforderungen bei Projekten in den Forschungsanlagen am CERN und am Paul Scherrer Institut (PSI).

51 gemeldete radiologische Ereignisse

2018 sind beim BAG 51 Meldungen zu radiologischen Ereignissen eingegangen. Im Ergebnisbericht finden sich jeweils ein statistischer Überblick sowie Kurzberichte zu den markantesten Vorfällen: 2018 waren dies Sicherstellung von radioaktivem Ionenschmuck und der Diebstahl einer radioaktiven Quelle aus einem medizinischen Institut. Die Meldungen haben sich – im Vergleich zum Vorjahr – verdoppelt. Ursache dafür ist die mit der Revision eingeführte Meldepflicht für Patienten- oder Organverwechslungen in der Radiologie und Nuklearmedizin.

Weitere Themen im Strahlenschutz-Jahresbericht sind der Stand der Aktionspläne Radon und Radium sowie die Vorbereitungsarbeiten für radiologische Notfälle.

Der Bericht kann auch als gedruckte Broschüre bestellt werden: str@bag.admin.ch

Der ganze Bericht «Strahlenschutz und Überwachung der Radioaktivität in der Schweiz – Ergebnisse 2018», BAG, Abteilung Strahlenschutz, Mai 2019, ist hier verfügbar.

Quelle: Bundesamt für Gesundheit BAG, www.bag.admin.ch

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