Erste Hilfe: Wissen, das im Notfall zählt

Kaum ein Aspekt des betrieblichen Arbeitsschutzes ist so unstrittig wie die Notwendigkeit von Erster Hilfe. Dies darf jedoch nicht dazu führen, dass Materialien und organisatorische Schritte in den Hintergrund rücken. Der aktuelle Stand der Ersten Hilfe in Betrieben und Unternehmen gehört regelmässig und kritisch überprüft.

Im Notfall zählt jede Minute – Wissen und Ruhe sind dann entscheidend (Foto: depositphotos/pixelaway)

Es sind die ersten Massnahmen am Unfallort, die auch ein Laie anwenden kann, um Leben zu retten oder die Folgen einer akuten Verletzung zu lindern: Zu dieser Ersten Hilfe ist jeder laut Art. 128 StGB – hier Nothilfe genannt – verpflichtet. Das gilt nicht nur im Strassenverkehr, sondern auch am Arbeitsplatz. Betriebe und Arbeitgeber müssen dafür die Voraussetzungen schaffen.

Elementare Pflicht für jeden Betrieb

Gemäss Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (ArGV 3) sind Erste-Hilfe-Materialien kein Nice-to-have, sondern eine verpflichtend in jedem Unternehmen und Betrieb umzusetzende Massnahme. Die Mittel zur Ersten Hilfe müssen

  • den «Betriebsgefahren, der Grösse und der örtlichen Lage des Betriebs» angemessen sein,
  • gut sichtbar und gut erreichbar sein,
  • gekennzeichnet sein mit dem Zeichen «Weisses Kreuz auf grünem Grund» und
  • überall dort vorhanden sein, wo sie aufgrund der Arbeitsbedingungen notwendig werden können.

Neben den Erste-Hilfe-Materialien können – je nach Betrieb und Gefährdungslage – zusätzlich Sanitätsräume mit Tragbahren erforderlich sein.

Ebenfalls zur Organisation der Ersten Hilfe gehören Mitarbeitende, die nach Absolvieren eines Kurses als Ersthelfer fungieren. Ihre Anzahl ist nicht explizit festgelegt. Das SECO empfiehlt zur Orientierung 1 bis 2 Ersthelfer bei bis zu 10 Mitarbeitenden und dann gestaffelt 6, 8 oder 10 bei 50, 100 oder bis 250 Mitarbeitenden. In grösseren Unternehmen richtet sich die Zahl der Ersthelfer wie auch der Erste-Hilfe-Materialstellen nach dem unternehmenseigenen Erste-Hilfe-Konzept.

Verletzungsrisiken vor Ort

Die Inhalte von Verbandkästen und Erste-Hilfe-Koffern sind genormt. Dennoch muss sich die Erste-Hilfe-Ausstattung stets an den konkreten Gefährdungen und Verletzungsrisiken vor Ort orientieren. Je nach Branche und Tätigkeit ist daher die Erste-Hilfe-Ausstattung zu erweitern, etwa um Augenspülungen, Zeckenzange oder Rettungsdecke. Immer mehr Gemeinden, Einkaufszentren, Verkehrsträger und andere Unternehmen investieren zudem in Defibrillatoren.

Erste-Hilfe-Kästen werden smart und leuchten im Dunkeln

Auch wenn eine Grundausstattung meist identisch ist, gibt es bei den Erste-Hilfe-Kästen eine breite Produktpalette. Als Kasten, Koffer oder Tasche, als Wandschrank oder mobil – Erste-Hilfe-Materialien gibt es für jegliche betriebliche oder bauliche Situation. Dazu kommen branchenbezogene Angebote, etwa für Baustellen, Seniorenheime u. a. oder spezielle Lösungen wie Gefahrgutkoffer oder Verbrennungskoffer. Je nach den Risiken vor Ort lassen sich die Standorte zu Erste-Hilfe-Stationen ausbauen. Auch als Safety Point, Safety Station oder Rettungsinsel bezeichnet, bieten sie eine zentrale Anlaufstelle bei Verletzungen, meist ergänzt um Hinweise zu den Ersthelfern, Prüffristen, Verbandbuch, Nachfüllmaterialien usw.

Mit dem einmaligen Bereitstellen der Erste-Hilfe-Mittel ist es jedoch nicht getan. Sobald Material entnommen wurde, muss es nachgefüllt werden. Unvollständige Kästen mit unklaren Inhalten oder solchen, die ihr Verfallsdatum überschritten haben, führen im Ernstfall zu unnötigen und möglicherweise folgenreichen Verzögerungen. Diese Sorgfaltspflichten der Verantwortlichen werden erleichtert durch neue smarte und vernetzte Systeme, die den Status aller im Unternehmen vorhandenen Erste-Hilfe-Koffer überwachen. Sie registrieren Entnahmen in Echtzeit und sorgen unverzüglich für ein automatisches Nachliefern. Somit ist jeder Kasten stets adäquat, hochwertig und rechtssicher befüllt. Eine andere Innovation lässt Erste-Hilfe-Kästen nachleuchten, sodass Sie auch bei Ausfall der Beleuchtung schnell gefunden werden.

Kurz-Check zur Ersten Hilfe im Betrieb

Sind die Erste-Hilfe-Materialien…

  • geschützt und sicher aufbewahrt?
  • leicht zugänglich und schnell zu finden?
  • für die vor Ort zu erwartenden Verletzungen geeignet?
  • ausreichend, vollständig und innerhalb ihres Verfallsdatums?

Kennt jeder Mitarbeitende

  • die Notrufnummern?
  • die Standorte von Erste-Hilfe-Kästen?
  • den Weg zum nächstgelegenen Defibrillator?
  • die lebensrettenden Sofortmassnahmen wie stabile Seitenlage oder Herz-Lungen-Wiederbelebung?

Medikamente gehören normalerweise nicht in den Erste-Hilfe-Kasten. Denn Arzneimittel dürfen nur durch Ärzte oder andere berechtigte Personen ausgegeben werden. Die Erste-Hilfe-Ausstattung ist nicht dazu gedacht, dass Beschäftigte bei Bedarf am Arbeitsplatz auf Schmerzmittel oder Nasenspray zugreifen können. Ausnahmen kann es geben, wenn aufgrund der konkreten Gefährdungen vor Ort ein bestimmtes Mittel vorzuhalten ist, etwa ein Gegengift für Schlangenbisse für Mitarbeitende im Reptilienhaus eines Zoos.

Zivilcourage zeigen statt Handy zücken

Es ist leider immer wieder zu beobachten: Statt Hilfe zu leisten, beginnen Umstehende, das Geschehen und die Verletzten zu filmen. Oft behindern solche Gaffer überdies die Einsatzkräfte und Rettungsarbeiten. Eine solche Unsitte aus Sensationsgier sollte im Unternehmen schon im Keim unterbunden werden und ist ggf. deutlich und mit Hinweis auf die Rechtsfolgen unterlassener Hilfeleistung anzusprechen.

Führungskräfte sollten zudem um den psychologischen Effekt der Verantwortungsdiffusion wissen. Je mehr Personen in der Nähe sind, desto weniger ist der Einzelne bereit, in einer Notfallsituation aktiv einzugreifen. Klar sein muss auch im Unternehmen: Die Angst, bei der Ersten Hilfe Fehler zu machen, ist unbegründet: Der einzige Fehler ist, gar nicht zu helfen. Jeder hat die Möglichkeit, seine Erste-Hilfe-Kenntnisse aufzufrischen (Samariter, SRK u.a.), einige Anbieter führen auch Firmenkurse durch. Wer dies als Chef oder Arbeitgeber fördert und mit gutem Beispiel vorangeht, zeigt Verantwortung und Fürsorge.

Laien-Defibrillator: Jeder kann zum Lebensretter werden

In rund 17 von 20 Fällen beginnt ein plötzlicher Herztod mit einem Kammerflimmern. Ein AED (Automatisierter externer Defibrillator) kann diese Fehlerregung der Herzmuskelzellen stoppen. Ein solches Gerät ist von jedem Laien bedienbar. Dabei kommt es auf schnelles Handeln an, denn Sauerstoff­mangel des Gehirns führt rasch zu neurologischen Schäden. Pro Minute Kammerflimmern nimmt die Überlebenschance um 10 Prozent ab. Wichtig zu wissen: Der AED-Einsatz ist kein Ersatz für eine Herz-Lungen-Wiederbelebung, sondern kommt ergänzend zum Einsatz.

Hinweis: Die Plattform defikarte.ch sammelt seit 2020 alle AED-Standorte in der Schweiz. Bislang wurden bereits mehr als 15 500 Standorte eingetragen.

> defikarte.ch

Erste Hilfe für die Seele

Das Bewältigen schwerer Arbeitsunfälle endet nicht mit dem Transport des Verletzten in die Klinik. Denn es bleiben Kolleginnen und Kollegen zurück, die vielleicht die Schreie gehört oder den Unfall hautnah miterlebt haben. Ein solches aufwühlendes Erleben muss verarbeitet werden. Das gilt auch für diejenigen, die nach dem Unfall hinzukamen, die Verletzungen gesehen und Erste Hilfe geleistet haben.

Je nach Naturell können Unfallzeugen und Ersthelfer mehr oder weniger unter Schock stehen. Symptome zeigen sich körperlich wie psychisch. Das reicht von Herzrasen, Atemnot oder Schwindel bis zu Verwirrung, einem Gefühl der inneren Lähmung oder auch Überaktivität. Nun unmittelbar die Arbeit wieder aufzunehmen, ist i.d.R. keine gute Idee. Denn in einem solchen emotionalen Ausnahmezustand kann jeder zur Gefahr für sich und andere werden, auch wenn er äusserlich gefasst wirkt. Vorgesetzte stehen hier in der Verantwortung, nötigenfalls das Wiederaufnehmen der Arbeit zu unterbinden.

Halten die Symptome auch mehrere Tage nach dem Ereignis an, sollten Unfallzeugen professionelle Hilfe nutzen. Denn bei unverarbeiteten «schweren» Erlebnissen drohen posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS), die sich u. a. in Schlafproblemen, Flashbacks (zwanghaft wiederkehrende Erinnerungen) und Übererregung zeigen. Noch belastender wird es für den Einzelnen, wenn nach einem Unfall mit Todesfolge oder bleibenden Schäden Schuldgefühle hinzukommen. Wer in einer solchen Situation alleingelassen wird, kann Angststörungen, Suchtverhalten oder Depressionen, entwickeln bis hin zur Arbeitsunfähigkeit. Ähnliche Folgen kann es haben, wenn Menschen am Arbeitsplatz Gewalterfahrungen machen, etwa durch aggressive Kunden, Patienten oder Klienten.

Traumata vorbeugen

Ein Unternehmen oder eine Behörde kann im Ernstfall viel dafür tun, dass es nicht zu solchen Spätfolgen kommt:

Die Betroffenen nicht allein lassen, sondern in einem geschützten Raum auffangen, reden lassen und zuhören.

  • Vor Presse und Kameras schützen.
  • Für ein Aufräumen, Beseitigen von Scherben und Blut usw. sorgen.
  • Bei Befragungen durch die Polizei beistehen.
  • Einen sicheren Nachhauseweg organisieren.
  • Eine Liste von Ansprechpartnern parat haben (Notfallseelsorger, Psychologen usw.).

Auch die gemeinsame Trauerbewältigung nach Verlust eines Kollegen kann erleichtert werden, etwa durch Auslegen eines Kondolenzbuches. Jede weitere Betreuung und ggf. Traumatherapie gehören selbstverständlich in die Hände von Fachleuten. Vorgesetzte sollten mit diesem Thema vertraulich umgehen und Betroffene vor einer Stigmatisierung schützen.

Der Autor

Friedhelm Kring ist freier Journalist, spezialisiert auf Arbeitssicherheit

> kring.de

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