EU: Datenschutzreform für Polizei und Strafverfolgung

Die EU-Justizminister haben sich kürzlich auf neue Datenschutzvorschriften für Polizei und Strafverfolgung geeinigt. Die Bestimmungen gelten auch für grenzüberschreitende Datenübermittlungen.

Damit können noch in diesem Monat die Trilog-Verhandlungen zwischen der EU-Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat über die Richtlinie beginnen. Die heutige Einigung ist ein weiterer wichtiger Schritt zum Abschluss der umfassenden EU-Datenschutzreform bis Ende dieses Jahres, nachdem die Regierungen im Juni ihre Verhandlungsposition zur Datenschutzgrundverordnung festgelegt hatten. Mit der neuen Datenschutzrichtlinie sollen allgemeine Datenschutzgrundsätze und -regeln für die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen eingeführt werden. Die Bestimmungen sollen sowohl für inländische als auch für grenzüberschreitende Datenübermittlungen gelten.

Věra Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, begrüsste die heutige Vereinbarung: „Der Schutz von personenbezogenen Daten ist ein EU-Grundrecht. Neben den Opfern und Zeugen haben auch die Verdächtige von Straftaten im Rahmen einer strafrechtlichen Untersuchung oder Strafverfolgungsmaßnahme das Recht auf einen ordnungsgemäßen Schutz ihrer Daten. Die von uns vorgeschlagenen Regelungen und Grundsätze werden das absichern. Gleichzeitig werden besser harmonisierte Gesetze auch der Polizei und Staatsanwaltschaft die Zusammenarbeit bei grenzüberschreitenden Ermittlungen erleichtern und Kriminalität und Terrorismus in ganz Europa mit mehr Effizienz bekämpfen.“

Im Januar 2012 hat die EU-Kommission eine umfassende Reform der aus dem Jahr 1995 stammenden EU-Datenschutzvorschriften vorgeschlagen, um Online-Rechte des Einzelnen auf Wahrung der Privatsphäre zu stärken und die digitale Wirtschaft Europas anzukurbeln. Die Vorschläge beinhalteten zwei Legislativvorschläge: eine Verordnung zur Festlegung eines allgemeinen Datenschutz-Rechtsrahmens der EU und eine Richtlinie zum Schutz personenbezogener Daten, die zum Zweck der Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung oder Verfolgung von Straftaten und für damit verbundene justizielle Tätigkeiten verarbeitet werden.

EU-Pressemeldung

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