EU: Neue Verordnung zu PSA verabschiedet

Das EU-Parlament hat eine neue Verordnung über persönliche Schutzausrüstungen verabschiedet. Sie tritt an die Stelle der PSA-Richtlinie 89/686/EWG .

In der EU gilt in Bezug auf PSA ab 2018 eine neue Verordnung.
In der EU gilt in Bezug auf PSA ab 2018 eine neue Verordnung.

Am 20.Januar 2016 hat das Europäische Parlament die neue Verordnung über Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) verabschiedet. Sie wird im Jahr 2018 gültig und ist für alle EU-Mitgliedsstaaten verbindlich.

Die Verordnung ersetzt die bisherige PSA-Richtlinie 89/686/EWG und muss, anders als diese, nicht mehr in nationales Recht umgesetzt werden – sie gilt als direkt geltendes Recht in den EU-Mitgliedstaaten.

Inhaltliche Änderungen betreffen laut Deutschem Bundesministerium für Arbeit und Sozialem (BMAS) die Klarstellung des Anwendungsbereichs sowie die Anpassung der grundlegenden Anforderungen an den Stand der Technik. Die neue Verordnung sieht ausserdem ein vereinfachtes Verfahren für die Verlängerung von EU-Baumusterprüfungen vor.

Neu sind ausserdem Definitionen und angepasste Konformitätsbewertungsverfahren für massgefertigte und individuell angepasste PSA.

Zum PDF der neuen Verordnung (Deutsch)

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