EU-Verbot für giftiges Leder
In der EU darf seit 1. Mai 2015 kein Chrom VI-haltiges Leder auf den Markt gebracht werden.
Die EU verbietet seit dem 1. Mai 2015 den Import von durch Chrom VI-belastetes Leder. Die Substanz kann starke Kontaktallergien auslösen.
Die Verbindung kann entstehen, wenn Leder mit Chrom III-Salzen gegerbt wird. Und zwar dann, wenn die Ausgangsverbindungen verunreinigt oder die Herstellverfahren qualitativ ungenügend sind. Besteht eine Allergie, können schon kleinste Mengen an Chrom VI allergische Hautekzeme auslösen. Die Betroffenen müssen deshalb den Kontakt mit Chrom VI-haltigen Produkten meiden.
Die EU hat deshalb das bereits seit langem bestehende deutsche Verbot von Chrom VI in Lederartikeln übernommen. Damit dürfen Lederartikel mit lang anhaltendem Hautkontakt, die mehr als 3 mg/kg der Verbindung enthalten, nicht in den Verkauf kommen.
Trotzdem sind Arbeiter und Arbeiterinnen in den Gerbereien in Ländern wie China, Indoniesien und Indien nach wie vor täglich den Chemikalien ausgeliefert. Das deutsche Südwind-Institut hat deshalb die Kampagne „Change your Shoes“ ins Leben gerufen, die bessere Arbeits- und Sicherheitsbedingungen für die Gerberei-Mitarbeiter fordert. Im Zentrum steht dabei ein Verbesserung des Gesundheitsschutzes.