Terror-Abwehr: Datenschützer kritisieren Gesetzesentwürfe

Der Bundesrat will mit dem Vorentwurf zum Bundesgesetz über Vorläuferstoffe für explosionsfähige Stoffe und demjenigen über polizeiliche Massnahmen zur Terrorismusbekämpfung den Aktionsplan des Sicherheitsverbunds Schweiz umsetzen. Privatim, die Konferenz der schweizerischen Datenschutzbeauftragten, sieht bei beiden Vorlagen Nachholbedarf im Bereich Datenschutz.

© depositphotos, kaninstudio

 

Der Bundesrat will den Behörden wirksame Instrumente geben, um terroristische Anschläge bekämpfen zu können (vgl. auch nationaler Aktionsplan). Ein Element dazu stellt die Bewilligungspflicht für den Erwerb von Stoffen dar, welche zur Herstellung von Explosivstoffen verwendet werden können. Die Vermarktung und Verwendung von Vorläuferstoffen ist in der EU seit 2014 reglementiert. Es ist nachvollziehbar, dass der Bundesrat nun ebenfalls mit einer Gesetzgebung nachzieht, damit die Schweiz nicht als einziges Land in Europa dasteht, in dem diese Stoffe uneingeschränkt erhältlich sind. Privatim stimme der Schaffung einer formell-gesetzlichen Grundlage zur Reglementierung des Zugangs privater Personen zu Vorläuferstoffen und den damit einhergehenden Datenbearbeitungen grundsätzlich zu, schreiben die Datenschutzbeauftragten. Jedoch seien diverse Bestimmungen vor dem Hintergrund des Legalitätsprinzips bzw. Bestimmtheitsgebots zu offen formuliert. Hier bestehe aus Sicht der Konferenz der schweizerischen Datenschutzbeauftragten Nachholbedarf.

Keine Rücksicht auf kantonales Bedrohungsmanagements

Es müsse bereits auf formell-gesetzlicher Stufe klar sein, wie Begriffe zu verstehen und die einzelnen Bestimmungen auszulegen seien. Mit der Vorlage zum Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) wolle der Bundesrat das polizeiliche Instrumentarium zur Gewährleistung der Sicherheit ausserhalb des Bereichs der Strafverfolgung verstärken. Die vorgeschlagenen Massnahmen befänden sich in einer neu geschaffenen Zone, die zwischen der nachrichtendienstlichen und der polizeilichen Informationsbeschaffung liege, so die Datenschützer. Der Bundesrat wolle die neuen polizeilichen Massnahmen in bestehende Erlasse integrieren. Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) soll für den Erlass der Massnahme zuständig sein, die Kantone für die Umsetzung und den Vollzug. Die Vorlage PMT nehme zu wenig Rücksicht auf die Bestimmungen des kantonalen Bedrohungsmanagements, welche die polizeiliche Informationsbeschaffung und den Informationsaustausch mit anderen Behörden ausserhalb bzw. vor Eröffnung eines Strafverfahrens überhaupt ermögliche. Privatim kritisiert zudem die Ausgestaltung der Vorlage PMT als Mantelerlass. Bereits heute seien die Kompetenzen von Fedpol in zahlreichen Spezialerlassen verstreut und die damit verbundenen Datenbearbeitungen auf zahlreiche Datenbanken und Applikationen verteilt. Mit der nun präsentierten Vorlage werde diese rechtssystematisch zersplitterte Normlandschaft noch zusätzlich angereichert. Es sei zu bezweifeln, dass mit dem vorliegenden Mantelerlass die zwingend notwendige Rechtssicherheit hergestellt sowie die Rechtmässigkeit der Datenbearbeitungen durch das Fedpol gewährleistet werden könne. Privatim empfehle, die Kompetenzen von Fedpol stattdessen in einem eigenen Erlass transparent und übersichtlich zu regeln, heisst es in der Pressemeldung der Datenschützer.

 

 

 

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