Fahrassistenzsysteme

Der Bundesrat hat heute einer Anpassung des Wiener Übereinkommens über den grenzüberschreitenden Strassenverkehr zugestimmt. Diese betrifft die Regeln zu Fahrassistenzsystemen. Mit der Anpassung wird sichergestellt, dass das Übereinkommen mit den schnell fortschreitenden technischen Vorschriften konform ist.

Bereits wird das automatisierte Fahren geprüft.

Fahrassistenzsysteme gehören heute oft schon zur Grundausstattung moderner Fahrzeuge und übernehmen Aufgaben der Fahrzeuglenkenden. Mit Testfahrten und Pilotprojekten wird inzwischen auch vollständig automatisiertes Fahren weltweit geprüft. Die vom Bundesrat genehmigte Anpassung des Wiener Übereinkommens über den grenzüberschreitenden Strassenverkehr bezweckt, dass auch Fahrassistenzsysteme grundsätzlich legal und mit dem Wiener Übereinkommen konform sind, welche aktiv einen Teil der Kontrollaufgaben des Fahrers übernehmen. Es bleiben aber nach wie vor die Fahrzeuglenkerinnen- und Lenker in der Verantwortung: Sie müssen ihre Fahrzeuge jederzeit so beherrschen, dass sie keine anderen Verkehrsteilnehmenden gefährden.

Mit diesen Anpassungen stimmt das Wiener Übereinkommen mit dem Abkommen zu den technischen Vorschriften von 1958 überein, und durch eine Klausel ist auch die Konformität von zukünftigen Fahrassistenzsystemen gewährleistet, sofern diese die geforderten Voraussetzungen erfüllen.

Eine weitere Anpassung betrifft die Kennzeichen. Künftig wird es im internationalen Verkehr möglich sein, auf Kontrollschildern ausschliesslich Buchstaben zu verwenden. In einigen Ländern sind Kennzeichen nur mit Buchstaben bereits im Umlauf. Diese Anpassung hat jedoch keine Auswirkungen auf die Ausgestaltung der schweizerischen Kennzeichen.

Pressemeldung Bundesamt für Strassen

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