FAQ zur EKAS-Richtlinie 1871 «Richtlinie Labor» aufgeschaltet
Die «Richtlinie Labor» wurde im vergangenen Jahr überarbeitet. Seither stellten sich neue Fragen zur Umsetzung. Zur Beantwortung der häufigsten Fragen stellt die EKAS seit Mitte Februar 2023 ein FAQ zur überarbeiteten Richtlinie zur Verfügung.
Die neue EKAS-Richtlinie 1871 «Labor» ist seit ihrer Verabschiedung durch die EKAS am 7. Juli 2022 gültig. Die neue Richtlinie zeigt, wie Labors sicher im Umgang mit brennbaren und gesundheitsgefährdenden Chemikalien bzw. Stoffen geplant, gebaut, betrieben und instandgehalten werden können. Der Anwendungsbereich bezieht sich laut der EKAS auf analytische, anwendungstechnische, biologische, chemische, diagnostische, medizinische, messtechnische, physikalische und präparative Labors. Der Geltungsbereich umfasst dabei die Planung, Erstellung, Ausrüstung und Betrieb sowie die in Labors durchgeführten Arbeiten, den Umgang mit gesundheitsgefährdenden, brennbaren, biologischen oder radioaktiven Stoffen bzw. Proben als auch die dabei auftretenden Einwirkungen und Expositionen.
Behandelt werden unter anderem auch Aspekte wie Lüftungsleistung von Abzügen, Explosionsschutz bei brennbaren Flüssigkeiten sowie Richtlinien zu Abzügen in unmittelbarer Nähe zu Ausgängen. Doch welche Übergangsfristen gelten? Wie steht es generell um den Bestandesschutz bei Laborgeräten? Auf die wichtigsten Fragen hat die EKAS im Februar ein neues FAQ zum Download bereitgestellt.
Zu den Fragen und Antworten der EKAS-Richtlinie 1871 «Richtlinie Labor»