Fastkollision mit Drohne
Nur geschätzte zehn Meter hatten noch gefehlt – dann wäre es beim Anflug auf Kloten zu einer Kollision zwischen einer Drohne und einem Swiss-Airbus gekommen.
Der Vorfall liegt schon eine Weile zurück – er ereignete sich am 6. Mai 2017, wie aus dem kürzlich veröffentlichten Bericht der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (Sust) von Anfang Oktober hervorgeht.
Nur 10 Meter entfernt
Was war geschehen? Der Swiss-Linienflug von Dar es Salaam, Tansania, ist mit 185 Passagieren und zwölf Besatzungsmitgliedern nach Zürich unterwegs. Der A330 befindet sich im Anflug auf die Piste 34, als die Flugbesatzung der vorausfliegenden Maschine die Verkehrsleitstelle darüber informiert, dass bei der A330 hinter ihnen so etwas wie eine Drohne gesichtet worden sei. Beide Piloten der Swiss-Maschine halten sofort Ausschau und erkennen für etwa zwei Sekunden eine Drohne, die sich in der Anflugachse und auf gleicher Höhe. (rund 5000 Fuss) befindet. Dann fliegt die sich im Landeflug befindende A330 geschätzte zehn Meter unter dem unbemannten Flugkörper durch.
Gemäss Sust ist in diesem Fall auffällig, dass sich die Drohne über dem Wegpunkt MILNI (vgl. Abbildung, rot markiert) etwa auf der gemäss ILS-Anflug zu erwartenden Höhe von 5000 Fuss befand. Damit sei denkbar, dass die Position und Höhe der Drohne in der Absicht bewusst gewählt worden sei, um Nahaufnahmen von Verkehrsflugzeugen zu machen.
Im vorliegenden Fall soll es sich um eine Drohne mit mehreren Rotoren (Multikopter) und einem Durchmesser von rund einem Meter gehandelt haben. „Für ein Ausweichmanöver bestand keine Zeit“, wie es im Sust-Bericht heisst.
Zusammenstoss könnte zu Brand führen
Trotz rechtzeitiger Warnung durch die Besatzung der vorausfliegende Maschine sei es derjenigen des A330 auch bei guten Sichtbedingungen nicht möglich gewesen, die Drohne in der Anflugachse auf einer Höhe von rund 5000 Fuss frühzeitig zu erkennen. Ergo konnte man der Drohne innert so kurzer Zeit nicht auszuweichen.
Eine ähnliche Situation hat sich im Anflug auf die Piste 33 in Basel am 14. Juli 2016 ereignet. Auch damals wurde eine Drohne gesichtet, auch damals hatte der Pilot keine Zeit, auszuweichen.
Für die Sust ist deshalb klar, dass Drohnen technisch erfasst und Flugzeuge gewarnt werden müssen (vgl. auch hier). Ansonsten sei eine Kollision mit einem Verkehrsflugzeug in geringen Flughöhen nur noch eine Frage der Zeit, denn das Drohnenaufkommen nehme stark zu. Gerade Multikopter dieser Grössenordnung könnten beträchtlichen Schaden an einem Triebwerk anrichten oder dieses sogar in Brand setzen. Sie stellten somit eine Gefährdung der Verkehrsfliegerei dar, heisst es unmissverständlich im Sust-Bericht. (rs)