Notfall im Urlaub: Was Sie wissen müssen
Achtung: Wer im Ausland verunfallt, bezahlt unter Umständen ein Teil seiner Arztkosten selber. Dies gibt es bei der Urlaubsplanung zu beachten.
Sommerferien, endlich ab in den Urlaub – und dann passiert ein Unfall. Damit Urlauber nicht neben dem gebrochenen Bein auch noch auf den Kosten sitzen bleiben, gehört etwas Vorbereitung mit zur Ferienplanung.
Für welche Leistungen sind Sie versichert?
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mindestens acht Stunden pro Woche arbeiten, sind über den Arbeitgeber obligatorisch gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert. Die obligatorische Unfallversicherung übernimmt in EU- und EFTA-Ländern dieselben Leistungen, wie wenn man im entsprechenden Land sozialversichert wäre – ausgenommen sind Notfälle, bei denen der Verunfallte lebensgefährlich verletzt wird (siehe Punkt «Im Notfall besser gestellt» unten). Im übrigen Ausland zahlt sie höchstens den doppelten Betrag des Tagesansatzes, der bei einer Behandlung in der Schweiz entstanden wäre. Vor allem beim Urlaub in Ländern mit ausserordentlich hohen Medizinalkosten wie die USA, Kanada, die Vereinigten Arabischen Emirate und Japan reicht dieser Betrag bei Weitem nicht aus.
Weshalb bleiben Ferienreisende auf Unfallkosten sitzen?
Wenn Sie keine Zusatzversicherung in Form einer Ferien- und Reiseversicherung abgeschlossen haben, sind Sie im In- und Ausland für die Allgemeine Abteilung versichert. Touristen landen aber oftmals unwissentlich beim Privatarzt oder in der Privatklinik – und bezahlen dies teuer.
Folgende Tipps der Suva helfen, bei einem Unfall im Ausland gut beraten zu sein:
- Ferien- und Reiseversicherung abschliessen
Diese können Sie bei privaten Unfall- und Krankenversicherern für wenig Geld abschliessen. Dann sind Sie auf der sicheren Seite und können im Notfall zum nächstgelegenen Arzt gehen, ohne auf hohen Kosten sitzen zu bleiben. In seltenen Fällen schliessen auch Zusatzversicherungen gewisse Leistungen aus. Fragen Sie nach, wenn Sie die Versicherung abschliessen.
- Augen auf bei der Arztwahl
Wenn Sie keine Ferien- und Reiseversicherung abschliessen wollen und nach dem Unfall noch in der Lage sind, das Spital oder den Arzt selber zu wählen, müssen Sie in ein öffentliches Spital bzw. zu einem Arzt, der zum Grundtarif des entsprechenden Landes abrechnet. Nur dann übernimmt die obligatorische Unfallversicherung die Kosten vollumfänglich. Dies gilt für EU- und EFTA-Ländern. Im übrigen Ausland vergütet die Unfallversicherung höchstens den doppelten Betrag des teuersten öffentlichen Schweizer Spitals.
- Telefonnummer der 24-Stunden-Helpline speichern
Speichern Sie die Notfallnummer Ihrer Ferien- und Reiseversicherung in Ihren elektronischen Kontakten des Natels. Die rund 50 Prozent bei der Suva versicherten Arbeitnehmenden erhalten im Ausland zudem Hilfe von der Europ Assistance, wenn sie nach einem Unfall unsicher sind, wo sie sich behandeln lassen können. Dazu gehören eine 24-Stunden-Helpline mit der Telefonnummer +41 848 724 144, ein weltweites ärztliches Versorgungsnetz, Betreuung und Kostenvorauszahlungen wie Arzt, Arznei- und Spitalkosten vor Ort sowie der Transport in eine vertrauenswürdige Klinik oder der Rücktransport nach Hause.
- Nichts unterschreiben
Verunfallte müssen vor Operationen in ausländischen Spitälern oft der vollen Kostenübernahme zustimmen. Unterschreiben Sie nichts, wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie ausreichend versichert sind. Fragen Sie immer zuerst bei der Helpline Ihrer Versicherung nach. Denn: Ausländische Privatkliniken empfehlen häufig sofortige Operationen, obwohl ein Heimtransport in die Schweiz möglich wäre. Hier kostet dieselbe Operation im öffentlichen Spital einen Bruchteil.
- Bei Barzahlungen Quittungen verlangen
In einigen Ländern müssen Sie Barzahlungen leisten, damit Sie medizinisch versorgt werden. Für solche Zahlungen müssen Sie immer eine Quittung verlangen.
- Belege und Berichte sammeln
Wer im Ausland ambulant beim Arzt war oder sogar einen Spitalaufenthalt hatte, sollte für alle bezahlten Leistungen, die Belege verlangen. Das müssen nicht zwingend Quittungen sein, Rechnungen reichen ebenfalls als Beweis. Auch sollten immer Arztberichte, Röntgenbilder und allfällige weitere medizinische Dokumente zurück in die Schweiz gebracht werden. Diese können zum einen für weitere Arztbesuche oder bei einem Rückfall/Komplikationen wichtig sein.
- Im Notfall besser gestellt
Wer lebensbedrohlich verletzt in eine Privatklinik eingeliefert wird, bleibt auch bei ungenügendem Versicherungsschutz nicht auf den ganzen Kosten sitzen. In diesem Fall vergütet die Unfallversicherung in allen Ländern höchstens den doppelten Betrag des teuersten öffentlichen Schweizer Spitals, statt nur den Sozialtarif des entsprechenden Landes.
Wichtig ist, dass der Versicherte glaubhaft machen kann, dass er im Ausland Spital- und Arztkosten bezahlt hat. Nur dann werden Versicherungen die Kosten übernehmen. Aus gutem Grund: «Wir bekämpfen Versicherungsmissbrauch konsequent», sagt Roger Stalder, Versicherungsexperte bei der Suva. Da die Suva immer wieder mit Versicherten konfrontiert sei, die auf Kosten der ehrlichen Prämienzahler teilweise sogar mit gefälschten Arztberichten aus dem Ausland Versicherungsgelder erschleichen wollten, kontrolliere sie genau, ob eine Leistung wirklich bezogen wurde.
Weitere Informationen finden Sie in der Suva-Broschüre «Weltweit versichert».
Quelle: Suva