Überfall auf Geldtransporter: Waadtländer Regierung handelt
Die Waadtländer Regierung hat nach den jüngsten Überfällen auf Geldtransporter gehandelt und Massnahmen in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei und dem VSSU bekanntgegeben.
Gemäss der Medienmitteilung der kantonalen Regierung in Waadt dürfen per sofort nur noch schwer gepanzerte Geldtransporter mit einem Gewicht von über 3,5 Tonnen Gelder transportiert werden. Und diese Kurierdienste müssen im Kantonsgebiet zwischen 5 und 22 Uhr stattfinden, denn in der Schweiz gilt für schwere Motorfahrzeuge ein Nachtfahrverbot (siehe unten). Ausserdem, und dies ist ein weiterer wichtiger Punkt, wird die Geldmenge pro Fahrzeug auf zehn Millionen Franken beschränkt. Solche Limiten kenne man übrigens auch in Frankreich, so die Regierung. Ferner verstärkt die Polizei ihre Präsenz, insbesondere im grenznahen Bereich.
Luc A. Sergy, Direktor des Verbandes der Schweizerischen Sicherheitsdienstleistungs-Unternehmen (VSSU), hatte auch gefordert, dass bei einem Überfall die Banknoten eingefärbt und somit unbrauchbar gemacht werden. Diesen letzten Punkt hat die Post bereits umgesetzt, wie sie vor ein paar Tagen mitgeteilt hat.
Versicherer hebt Schutz fristlos auf
Blenden wir kurz zurück: Am 2. Dezember 2019 haben Täter einen Geldtransporter von Secure Post, einer Tochtergesellschaft der Post, in der Waadt brutal überfallen. Bewaffnete Raubüberfälle von Banden gab es in der Westschweiz in jüngster Vergangenheit bereits mehrere. Nach dem jünsten Überfall in Daillens VD hat der Versicherer von Secure Post den Versicherungsschutz für die Fahrzeuge von und nach dieser Ortschaft per sofort eingestellt, wie die Post am 9. Dezember verlauten liess. Die kurzfristige und fristlose Aufhebung des Versicherungsschutzes führe dazu, dass die Post keine Transporte mehr mit Geld und Wertsachen von und nach Daillens durchführen könne.
Kommt es zu einer Ausnahmebewilligung auf Bundesebene?
Wie bereits erwähnt, besteht für schwere Motorfahrzeuge wie etwa gepanzerte Geldtransporter aus Lärmschutzgründen in der Schweiz ein Nachtfahrverbot. Müssen also nachts Bancomaten aufgefüllt werden, kann dies nur mit einem normalen Lieferwagen geschehen, was brutale Raubüberfälle provoziert, wie die jüngsten Beispiele gezeigt haben. Deshalb ist im Nationalrat eine Motion von Olivier Feller (FDP) hängig, die eine Ausnahme vom Nachtfahrverbot für schwere Geldtransporter von über 3,5 Tonnen verlangt. In der Stellungnahme des Bundesrates heisst es dazu, dass auf dem Markt gepanzerte Fahrzeuge verfügbar seien, die weniger als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht aufweisen würden. Solche Vehikel seien bereits heute vom Sonntags- und Nachtfahrverbot ausgenommen. Der Bundesrat beantragt deshalb Ablehnung der Motion Feller. (rs)