Gleichstellung von Frauen mit Behinderungen
AGILE.CH schliesst sich dem Frauenstreik an und fordert eine tatsächliche Gleichstellung, die Frauen mit Behinderungen miteinbezieht. Bei Massnahmen zur Gleichstellung von Frau und Mann fehlt die Perspektive Behinderung viel zu oft. Agile tritt ein für eine doppelte Gleichstellung: gleiche Rechte und Selbstbestimmung für Frauen mit Behinderungen.
Die UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) anerkennt, dass spezifische Massnahmen für die Gleichstellung von Frauen mit Behinderungen nötig sind. Den Frauen ist ein eigener Artikel gewidmet (Art. 6), und Genderaspekte werden in mehreren weiteren Artikeln als Querschnittsthema aufgenommen. Die UNO-BRK ist vor rund fünf Jahren für die Schweiz in Kraft getreten und verbindlich. Inwiefern sie zur Verbesserung der Lebenssituationen der 985’000 Frauen und Mädchen mit Behinderungen in der Schweiz beigetragen hat, wäre nun endlich zu untersuchen.
Am 14. Juni erheben Frauen mit Behinderungen an verschiedenen Orten der Schweiz ihre Stimme, weil sie endlich gehört und gesehen werden wollen. Sie nehmen die im Appell zum Frauenstreik zusammengestellten Forderungen auf, u.a. folgende drei Punkte:
- Wir wollen eine Aufwertung der «Frauenberufe» und deren angemessene Entlöhnung. Wir wollen Sozialversicherungen, die unsere Existenz sichern. Sozialversicherungen versichern den Lohn, nicht die Arbeit. Tiefe Löhne bei «Frauenberufen» und Teilzeitarbeit führen zu kleineren IV-Renten bei Frauen.
- Wir fordern einen nationalen Präventionsplan zur Bekämpfung von Gewalt, mit dem auch die Istanbul-Konvention umgesetzt wird.
- Bei der Ausgestaltung von Gender-Konzepten und -Aktivitäten sind immer auch die Bedürfnisse von Frauen mit Behinderungen mitzuberücksichtigen. Dass z.B. die Informationen über die Opferhilfe unter www.opferhilfe-schweiz.ch auch in die Gebärdensprache übersetzt sind, ist erfreulich. Mögen viele Stellen und Institutionen diesem Beispiel folgen!
Gedanken von zwei Frauen mit Behinderungen zur Gleichstellung
«Doppelte Gleichstellung heisst für mich: Ich werde als Frau mit Behinderungen ernst genommen und wertgeschätzt. Das erfahre ich in meinem Beruf als einzige Lehrerin für Wirtschaft und Recht in unserer Fachschaft und als einzige Person mit Behinderungen im ganzen Kollegium. So soll es sein! Schade, dass wir eine solche Selbstverständlichkeit überhaupt noch thematisieren müssen.» Simone Leuenberger ist Gymnasiallehrerin und lebt mit einer Muskelkrankheit.
«Als junge Frau habe ich in einem schlecht bezahlten Job mit einem Teilzeitpensum gearbeitet mit der Zuversicht, später mehr zu verdienen. Und dann bin ich krank geworden. Da ich bis dahin nicht sehr viel verdient hatte, ist nun auch meine halbe IV-Rente entsprechend klein. Es spielt für die Berechnung der IV-Rente keine Rolle, dass ich sicherlich noch eine Lohnentwicklung gemacht hätte. Den Karrierezuschlag gibt es nur bei Hinterlassenenrenten, nicht bei IV-Renten. Gleichstellung bedeutet für mich, dass auch Frauen mit typischen Frauenjobs und Teilzeitarbeit Leistungen von Sozialversicherungen erhalten, von denen sie leben können. » Anita Wymann, Mitarbeiterin Administration bei AGILE.CH, lebt mit MS.
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