Gratistests für alle: Bundesrat will Öffnungen mit Testoffensive begleiten
Um die Prävention und Früherkennung von Corona-Ausbrüchen zu verbessern, sollen Unternehmen und Schulen wiederholt Tests durchführen dürfen. Zudem will der Bundesrat jeder Person fünf Gratis-Selbsttests pro Monat abgeben. Die Kosten werden auf über eine Milliarde Franken geschätzt.
Der Bundesrat will schrittweise Öffnungen mit einer massiven Ausweitung des Testens begleiten, solange noch zu wenig Impfstoffe verfügbar sind. Um die Prävention und Früherkennung von Corona-Ausbrüchen zu verbessern, sollen Unternehmen und Schulen wiederholt Tests durchführen können. Unternehmen, die häufig testen, können so von der Quarantänepflicht für Kontaktpersonen befreit werden. Ausserdem will der Bundesrat jeder Person fünf Selbsttests pro Monat gratis abgeben. Damit alle Personen sich sofort testen lassen können, werden die Tests in den Apotheken oder Testzentren auch für Personen ohne Symptome kostenlos sein. Die Kosten der massiven Ausweitung der Testszenarien werden vom Bund auf über eine Milliarde Franken geschätzt. Der Bundesrat argumentiert: Weil die ansteckenderen Virusvarianten sich immer stärker ausbreiten, müsse die Prävention und Früherkennung lokaler Ausbrüche verstärkt werden.
Kein Ersatz für PCR-Tests
Das kostenlose Testen ist ab dem 15. März vorgesehen. Die Bevölkerung soll wiederholt mittels Speichel-Proben getestet werden. Bei der Testform in Schulen und Unternehmen erfolgen die Tests jedoch nicht einzeln, sondern in einer einzigen Sammelprobe, um Material- und Zeitaufwand zu reduzieren. Das wiederholte Testing soll jedoch nicht als Ersatz für Schutzkonzepte dienen, sondern als zusätzlicher Schutz, wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) weiter schreibt.
Allerdings sind Speicheltests deutlich weniger verlässlich als PCR-Tests, wie das BAG festhält. Negative Tests dürften nicht zu falscher Sicherheit oder zu einem unvernünftigen Verhalten führen. Es sei weiterhin wichtig, eine Maske zu tragen und auf das Einhalten von Abständen Rücksicht zu nehmen. Noch offen sei jedoch, ob ein negatives Testresultat auch als Voraussetzung für die Teilnahme an gewissen Veranstaltungen gewertet werden darf.
Quelle: BAG