Handelsregister erhält zentrale Datenbank

Das schweizerische Handelsregister wird aufgefrischt.

Soll in Zukunft mit einer zentralen Datenbank arbeiten - das schweizerische Handelsregisteramt.
Soll in Zukunft mit einer zentralen Datenbank arbeiten – das schweizerische Handelsregisteramt.

Der Bundesrat will das Handelsregister modernisieren, damit es weiterhin seine wichtige Funktion im Dienst der Sicherheit und der Effizienz des Rechtsverkehrs erfüllen kann. Dies hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) kürzlich mitgeteilt.

Seit dem Jahr 1937 sind die Vorschriften über das Handelsregister im Obligationenrecht nicht mehr umfassend revidiert worden. Die Eidgenössische Expertenkommission für das Handelsregister erarbeitete vor fünf Jahren eine „Vision“ und kam zum Schluss, dass eine Modernisierung notwendig ist.

AHV-Nr. als Identifikator

Neu soll auch im Handelsregister systematisch die AHV-Versichertennummer für die Identifizierung natürlicher Personen verwendet werden, so wie dies für andere Register des Privatrechts bereits vorgesehen ist. Dieser permanente Personenidentifikator verbessere die Registerführung insbesondere dank der Qualität und Aktualität der Personendaten, schreibt das EJPD.

Die Personendaten werden bisher dezentral in den jeweiligen kantonalen Handelsregisterdatenbanken erfasst. Deshalb ist es heute nicht möglich, gesamtschweizerisch festzustellen, welche natürliche Person in welcher Funktion oder mit welcher Zeichnungsberechtigung bei verschiedenen Rechtseinheiten im Handelsregister eingetragen ist. Dem soll mit der Schaffung einer zentralen Datenbank Abhilfe geschaffen werden.

Erleichterung für Gesellschaften

Die bundesrätliche Vorlage sieht auch Erleichterungen für Gesellschaften vor. Gemäss EJPD soll namentlich die „Stampa-Erklärung“ als separater Beleg abgeschafft werden. Diese Erklärung diene insbesondere bei der Eintragung einer Aktiengesellschaft in das Handelsregister als Bestätigung, dass keine anderen als die in den Belegen genannten Sacheinlagen, Sachübernahmen, Verrechnungstatbestände oder besonderen Vorteile bestehen. Auch die Abtretung von Stammanteilen einer GmbH zwischen Gesellschaftern wird teilweise von Formvorschriften befreit, wie es heisst.

Die umfassende Revision des Handelsregisterrechts stärkt laut EJPD die Gesetzmässigkeit, die Rechtsgleichheit und die Übersichtlichkeit. Wichtige Inhalte der geltenden Handelsregisterverordnung vom 17. Oktober 2007 würden im Obligationenrecht verankert.

Der Bundesrat hat soeben eine Botschaft zur Anpassung der Vorschriften über das Handelsregister verabschiedet.

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