Hausaufgaben für die Schweiz bei Korruptionsbekämpfung

In einem heute veröffentlichten Bericht zeigt Transparency International den Stand der Umsetzung der OECD-Anti-Korruptionskonvention auf. Obschon die Schweiz die Konvention im Ländervergleich aktiv umsetzt, besteht dringender Handlungsbedarf: Die ausgesprochenen Sanktionen bei Korruptionsdelikten sind ungenügend, der Geltungsbereich des Geldwäschereigesetzes ist zu eng und der gesetzliche Schutz von Whistleblowern sollte verbessert werden.

Transparency International Schweiz, Korruption
© depositphotos, bernadg

 

Vor 20 Jahren wurde die OECD-Anti-Korruptionskonvention verabschiedet. Sie ist heute wichtiger denn je, haben sich doch der grenzüberschreitende Wirtschaftsverkehr und die damit verbundenen Korruptionsrisiken seither nochmals vervielfacht, wie Transparency International Schweiz schreibt. Mit dem heute veröffentlichten «Exporting Corruption Report 2018» habe Transparency International ländervergleichend den Stand der Umsetzung der Konvention auf nationaler Ebene untersucht. Die Ergebnisse würden ein ernüchterndes Bild zeigen: Seit der letzten Untersuchung 2015 seien nur geringe Fortschritte erzielt worden. Das Konventionsziel eines korruptionsfreien Wettbewerbs im Welthandel bleibd deshalb weiterhin in grosser Ferne.

Welche Defizite?

Von den 43 untersuchten Ländern befände sich die Schweiz zusammen mit sechs weiteren Nationen in der Ländergruppe, welche die Konvention in der Praxis insgesamt tatsächlich aktiv umsetzen würden. Nichts desto trotz erfülle die Schweiz die Konvention weiterhin in wichtigen Bereichen nicht und läge dort hinter anderen Ländern zurück:

  1. Die von Schweizer Behörden ausgesprochenen Sanktionen bei Korruptionsdelikten erweisen sich als ungenügend, namentlich bei juristischen Personen.
  2. Der Geltungsbereich des Geldwäschereigesetzes ist zu eng. Das Schweizer Anti-Geldwäschereidispositiv sollte auch bestimmte Tätigkeiten erfassen, die von Anwälten, Notaren, Treuhändern, Immobilienmaklern sowie Kunst- und Luxusgüterhändlern erbracht werden und leicht zu Geldwäschereizwecken missbraucht werden können.
  3. Der gesetzliche Schutz von Whistleblowern ist ungenügend und sollte dringend verbessert werden (vgl. auch hier).
  4. Die Daten zur Korruptionsverfolgung werden unvollständig erfasst und sollten darüber hinaus leichter zugänglich gemacht werden.

Zum Abschneiden der Schweiz sagt Martin Hilti, Geschäftsführer von Transparency International Schweiz: «Auch wenn die Schweiz die OECD-Konvention in mehreren Bereichen korrekt und aktiver umsetzt als andere Länder, hat sie auch 18 Jahre nach dem Beitritt zur Konvention ihre Hausaufgaben in der Korruptionsbekämpfung noch nicht vollständig gemacht: Es darf nicht sein, dass wir in unserem Land weiterhin wesentliche Schlupflöcher für Korruption und Geldwäscherei zulassen. Die festgestellten Mängel müssen deshalb rasch und wirkungsvoll behoben werden. Korruption und Geldwäscherei schaden der Wirtschaft, der Allgemeinheit und dem Ansehen unseres Landes.»

Der Bericht «Exporting Corruption Report 2018 – Assessing Enforcement of the OECD Anti-Bribery Convention» einschliesslich der Länderauswertung Schweiz (englisch) ist hier zu findet.

 

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