Im Ausland erbrachte private Sicherheitsdienstleistungen

2021 gingen beim Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) 157 Meldungen von Firmen ein, die von der Schweiz aus private Sicherheitsdienstleistungen im Ausland erbringen wollten. Es wurden insgesamt drei Prüfverfahren eingeleitet, jedoch kein Verbot ausgesprochen.

private Sicherheitsdienstleistungen
Bild: Pixabay

Die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen gingen im letzten Jahr stark zurück. Zahlreiche Tätigkeiten erfüllten gemäss des aktuellen Tätigkeitsberichts des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) eine neue und präzisere Definition der privaten Sicherheitsdienstleistungen nicht.

Die Auswirkungen der revisionierten Verordnung betrafen vorwiegend Dienstleistungen für Streit- oder Sicherheitskräfte. Bei dieser Gruppe betrug die Anzahl der Meldungen im Jahr 2021 im Vergleich zum Vorjahr noch etwa ein Zehntel der eingereichten Meldungen.

Insgesamt gingen 157 Meldungen ein. Diese betrafen hauptsächlich drei Gruppen von Tätigkeiten: den Personenschutz und die Bewachung von Gütern bzw. Liegenschaften sowie die Unterstützung von Streit- und Sicherheitskräften und zuletzt auch die privaten nachrichtendienstlichen Tätigkeiten. Die Sektion Exportkontrolle und private Sicherheitsdienste (SEPS) hat drei Prüfverfahren eingeleitet, jedoch kein Verbot ausgesprochen.

Beobachtung des Markts

Auf internationaler Ebene beteiligte sich die EDA-Sektion SEPS am Dialog über Standards für private Sicherheitsfirmen und über die Massnahmen zur Kontrolle derer Tätigkeiten, beispielsweise wenn neue Technologien zunehmend von spezialisierten Privatunternehmen zugunsten von Staaten angeboten und betrieben werden.

Im Fokus des öffentlichen Interesses standen beispielsweise auch private Militär- und Sicherheitsunternehmen (PMSCs). So sorgte beispielsweise im letzten Jahr die Präsenz der russischen Wagner-Gruppe in Subsahara-Afrika regelmässig für Schlagzeilen. Das EDA verfolge diese Entwicklungen infolge Wahrung des Völkerrechts aufmerksam, wie es in seiner Mitteilung schreibt.

Der Tätigkeitsbericht wurde Ende Juni vom Bundesrat zur Kenntnis genommen.

Quelle: EDA/Redaktion 

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