Im Ausland erbrachte private Sicherheitsdienstleistungen
Laut dem Gesetz sind Unternehmen, die von der Schweiz aus private Sicherheitsdienstleistungen im Ausland anbieten wollen, verpflichtet, diese vorgängig der zuständigen Behörde zu melden. Im Jahr 2022 gingen beim EDA 95 Meldungen von Unternehmen ein. Es wurde kein Verbot ausgesprochen.
Die zuständige Stelle für die Umsetzung des Bundesgesetzes über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen (BPS) ist die Sektion Exportkontrolle und private Sicherheitsdienste (SEPS) des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA). Laut bundesrätlicher Mitteilung gingen im Jahr 2022 bei der SEPS 95 Meldungen ein. Sie betrafen hauptsächlich vier Gruppen von Tätigkeiten: Personenschutz und Bewachung von Gütern und Liegenschaften in einem komplexen Umfeld, operationelle oder logistische Unterstützung von Streit- oder Sicherheitskräften, private nachrichtendienstliche Tätigkeiten und Ordnungsdienste.
Keine Verbote ausgesprochen
Die SEPS hat 2022 zwei Prüfverfahren eingeleitet. Verbot wurde keines ausgesprochen, wie es in der Medienmitteilung heisst. Private Sicherheitsdienstleistungen, die zu einer unmittelbaren Teilnahme an Feindseligkeiten oder zu schweren Menschenrechtsverletzungen führen könnten, seien 2022 keine festgestellt worden. Solche Aktivitäten seien gemäss Artikel 8 und 9 BPS verboten.
Laut Bundesrat war das Jahr 2022 zudem stark geprägt durch die Auswirkungen der Revision der Verordnung zum BPS. Aufgrund dieser Revision sei die Zahl der meldepflichtigen Aktivitäten stark zurückgegangen.
Überprüfung
Laut Mitteilung überprüfte die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) Anfang 2022 die Wirksamkeit des BPS und die korrekte Umsetzung des Gesetzes durch die SEPS. Im Rahmen ihrer Prüfung sei die EFK zum Schluss gekommen, dass die SEPS angemessene Melde- und Prüfverfahren etabliert habe und diese wirksam umgesetzt seien.
SEPS führt ihre Informations- und Sensibilisierungsarbeit fort
Auf nationaler Ebene haben viele Unternehmen nach wie vor Schwierigkeiten einzuschätzen, ob eine geplante Tätigkeit die neue, präzisere Definition der privaten Sicherheitsdienstleistungen erfüllt oder ob sie unter die Ausnahmen von der Meldepflicht fällt, wie der Bundesrat schreibt. Die SEPS habe 2022 Kontakte zu Unternehmen aufgebaut, die in verschiedenen relevanten Bereichen tätig seien, um festzustellen, inwieweit sie vom BPS betroffen sein könnten.
Im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg war die zuständige Behörde, so der Bundesrat, immer wieder mit diversen Fragestellungen konfrontiert, insbesondere zum Geltungsbereich des BPS und zur Verordnung vom 4. März 2022 über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine.
Auf internationaler Ebene hat die SEPS an mehreren Veranstaltungen teilgenommen, die sich mit der Regulierung privater Sicherheitsdienste und Fragen des Völkerrechts befassten, wie es in der Medienmitteilung heisst. Besonders hervorzuheben sei die Teilnahme der SEPS an der dritten Sitzung der zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen, die ein internationales Regelwerk zur Regulierung privater Militär- und Sicherheitsunternehmen erarbeiten solle. Ausserdem habe man informelle Kontakte zu einer Reihe von nationalen Regulierungsbehörden aufgebaut, um den zwischenstaatlichen Austausch im Bereich der privaten Sicherheitsdienste zu fördern.
Schliesslich sei die Arbeit der SEPS in der zweiten Jahreshälfte 2022 von der Vorbereitung auf die Einsitznahme der Schweiz im UNO-Sicherheitsrat geprägt gewesen. Als Fachstelle für private Sicherheitsdienste im Ausland konnte die zuständige Behörde ihr Wissen bei Arbeiten im Zusammenhang mit klassischen privaten Militär- und Sicherheitsunternehmen einbringen und ihr Fachwissen zu Akteuren wie der Gruppe Wagner zur Verfügung stellen, wie es abschliessend heisst.
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