Impftag gegen Grippe und Masern

Am 6. November findet der jährliche nationale Grippeimpftag statt. In diesem Jahr kann zugleich auch der Masern-Impfschutz überprüft und aufgefrischt werden.

Masern-Schutzlücken schliessen und gegen die saisonale Grippe impfen: Am 6. November braucht es dazu keine Anmeldung.
Masern-Schutzlücken schliessen und gegen die saisonale Grippe impfen: Am 6. November braucht es dazu keine Anmeldung.

Um sich möglichst gut vor der saisonalen Grippe zu schützen, empfiehlt das Bundesamt für Gesundheit (BAG), sich zwischen Mitte Oktober und Mitte November impfen zu lassen. Die Empfehlung richtet sich an Menschen mit einem erhöhten Komplikationsrisiko im Fall einer Grippeerkrankung sowie deren Kontaktpersonen. Ein höheres Risiko für Komplikationen haben Menschen ab 65 Jahren, chronisch Kranke, Schwangere, frühgeborene Kleinkinder bis zum Alter von zwei Jahren sowie Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen.

Auch wer privat oder beruflich regelmässig engen Kontakt hat zu den oben genannten Gruppen, sollte sich gegen die saisonale Grippe impfen. So schützt man nicht nur sich selber, sondern auch andere: insbesondere Säuglinge, die ebenfalls ein erhöhtes Komplikationsrisiko haben, aber noch nicht geimpft werden können, Patientinnen und Patienten sowie ältere Mitmenschen, bei denen die Schutzwirkung der Grippeimpfung reduziert sein kann.

Freitag, der 6. November 2015

Der jährliche nationale Grippeimpftag findet 2015 am Freitag, 6. November, statt. An diesem Tag kann man sich ohne Voranmeldung in der Praxis von teilnehmenden Hausärztinnen und -ärzten gegen die saisonale Grippe impfen lassen, zu einem empfohlenen Pauschalpreis von 30 Franken. Die Adressen der Impfpraxen sind unter www.kollegium.ch abrufbar.

Zeitgleich gibt es einen Stopp-Masern-Tag. Das heisst, man kann ohne vorherige Terminvereinbarung anhand des Impfbüchleins seinen Impfstatus überprüfen und bei bei Bedarf einen Impftermin vereinbaren oder sich gleich gegen die Masern impfen lassen (teilnehmende Arztpraxen unter www.stopmasern.ch). Speziell bei Erwachsenen bis zum Alter von zirka 50 Jahren bestehen nach wie vor viele Impflücken. Die Masernimpfung ist noch bis Ende Jahr für alle Personen mit Jahrgang 1964 oder jünger von der Krankenkassen-Franchise befreit.

Der einmalige Stopp-Masern-Tag gehört zu den Schlussaktivitäten der Maserneliminationsstrategie des Bundes, welche Ende 2015 ihren Abschluss findet. Ziel ist, die Schweiz masernfrei zu machen. Die Übertragung der Krankheit wird unterbrochen, wenn 95 % der Bevölkerung zweimal geimpft sind oder die Krankheit hatten.

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