Tante Ju darf wieder in die Luft, aber…

Die Ju-Air will am Freitag (17.8.) den Flugbetrieb mit ihren beiden Oldtimerflugzeugen wieder aufnehmen. Nach dem kürzlichen Absturz einer Ju-52 haben sich gemäss Bazl bis jetzt keine Hinweise auf ein generelles technisches Problem ergeben. Bevor die Ju-52 wieder in die Luft dürfen, müssen die Betreiber aber vorsorgliche Massnahmen umgesetzt haben.

Ju-52
Das Oldtimerflugzeug Junkers Ju-52. Foto: Roger Strässle

 

Wer schon einmal mit der „Tante Ju“ geflogen war, der kriegte wohl ein mulmiges Gefühl, als er die Nachrichtenmeldung vom 4. August 2018 gehört hatte: Aus heute noch unerklärlichen Gründen, jedoch diversen Spekulationen, ist an diesem Hitzetag der Oldtimer Junkers Ju-52 am Piz Segnas abgestürzt. 20 Menschen verunglückten dabei tödlich.

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) hat mit dem Betreiber Ju-Air und der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (Sust) die Situation analysiert. Momentan, so das Bazl, gebe es keine Hinweise auf ein generelles technisches Problem bei den Oldtimern aus den 1930er Jahre, das ein Grounding der zwei Schweizer Ju-52 rechtfertigen würde. Die Sust-Untersuchung könne bis zu einem ersten Zwischenergebnis noch mehrere Wochen bis Monate andauern. Sollte sich während dieser Zeit ein Hinweis auf ein technisches Problem ergeben, würde die Lage neu beurteilt und allenfalls ein Flugverbot ausgesprochen, betont das Bundesamt, das dem Betreiber jedoch vorsorgliche Massnahmen vorschreibt.

Drei Punkte umsetzen

Bis weitere Erkenntnisse aus der Unfalluntersuchung vorlägen, müsse die Ju-Air vorsorgliche Massnahmen umsetzen:

Erstens verlangt das Bazl, dass vorläufig bei Flügen eine Minimalhöhe eingehalten werden muss, die über der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestflughöhe liegt.

Zweitens müssen die Flugzeuge der Ju-Air ab sofort einen GPS-Datenaufzeichungsgerät mitführen, das jeden Flug aufzeichnet und eine nachträgliche Beurteilung der Flugroute erlaubt.

Drittens sollen die Passagiere während des Fluges zudem angeschnallt bleiben und nicht mehr frei im Flugzeug zirkulieren können. Dies gilt auch für Besuche im Cockpit während des Fluges.

Die Ju-Air hat dem Bazl bereits zugesichert, dass sie diese Auflagen vor Aufnahme des Flugbetriebes umsetzen wird, wie das Bazl am 16. August bekanntgab.  Sollten sich aus der laufenden Sicherheitsuntersuchung weitere Massnahmen abzeichnen, behält sich das Bundesamt aber vor, zusätzliche Sofortmassnahmen zu verfügen.

Was sagt der Chef der Ju-Air?

Wirtschaftliche Faktoren hätten keine Rolle für den Entscheid gespielt, die Flüge mit den zwei Oldtimern wieder aufzunehmen. Das sagt Ju-Air-Chef Kurt Waldmeier am Freitagmorgen, 17. August, an einer Pressekonferenz in Dübendorf. Er gab auch Zahlen bekannt: Demnach halten trotz dem Unglück 80 Prozent der Passagiere der Ju-Air Treue und belassen ihre bereits gebuchten Flüge. 10 Prozent hätten ihre Tickets auf später verschoben und weitere 10 Prozent annulliert, so Waldmeier. (rs)

Wer neu mit der Ju-52 fliegt, muss während des Fluges angeschnallt bleiben. Demnach sind nur vor und nach dem Flug Besuche im Cockpit möglich. (Archivbilder: R. Strässle)

 

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