Kein Hitzefrei für ­Arbeitnehmer

Es war das Highlight im sommerlichen Schulalltag: Hitzefrei! Für Arbeitnehmer gibt es dies jedoch nicht. Arbeitgeber haben allerdings die Pflicht, ihre Angestellten umfassend vor den Auswirkungen grosser Hitze zu schützen.

Foto: Depositphotos/Juphotostocker

 

Tage mit Temperaturen über 30 Grad werden immer häufiger. Während das auch für Bürogummis anstrengend ist, sind Menschen, die im Freien arbeiten, der Glut manchmal regelrecht ausgeliefert.Wer sich hier nicht schützt, kann erhebliche Schäden erleiden. «Kurzfristig kann es zu Hautalterung und einem Sonnenbrand führen, wenn man zu lange und ungeschützt UV-Strahlung ausgesetzt ist. Gefährlich ist UV-Strahlung aber insbesondere deshalb, weil sie die Hautzellen und damit deren Erbgut schädigt», erklärt Adrian Vonlanthen, Mediensprecher der Suva. «Die Suva geht davon aus, dass pro Jahr 1000 Personen, die draussen an der Sonne arbeiten, an Hautkrebs erkranken.» Das Risiko steige mit der Häufigkeit und der Dauer der UV-Exposition.Zusätzlich erhöht starke Hitze das Unfallrisiko und wer ungeschützt Hitze bei der Arbeit ausgesetzt ist, kann von Hitzeerkrankungen betroffen sein, die unbehandelt zu lebensbedrohlichen Situationen führen können. Unterschieden werden dabei drei Stufen von körperlicher Beeinträchtigung wegen Hitze: Hitzekrämpfe, Hitzeerschöpfung (Sonnenstich) und Hitzschlag. Zu Hitzeerkrankungen kommt es, weil der Körper nicht mehr genug Wärme an die Umgebung abgeben kann.

Arbeitgeberpflichten

Aus diesem Grund sei der Schutz vor Hitze und UV-Strahlung für alle relevant, die an der Sonne arbeiten. «Arbeitgeber sind bei hohen Temperaturen verpflichtet, für den Gesundheitsschutz ihrer Mitarbeitenden zu sorgen. Die Pflichten des Arbeitgebers sind insbesondere in Art. 82 UVG geregelt», erklärt Vonlanthen. Dazu gehört, dass der Arbeitgeber Schutzmassnahmen plant und umsetzt. Beispielsweise muss er Mitarbeitenden ausreichend Wasser zur Verfügung stellen, Sonnencrème bereitstellen, Arbeitsplätze falls möglich beschatten und eine Kopfbedeckung mit Stirnblende und Nackenschutz zur Verfügung stellen.

Auch für Schatten sollte der Arbeitgeber sorgen. Zudem muss geprüft werden, ob sich die Arbeiten zeitlich nach vorn verlegen lassen. «Die Suva empfiehlt explizit das Vorverlegen, im Speziellen von körperlich schweren Arbeiten, in die kühleren Morgenstunden», sagt Vonlanthen. Wann mit der Arbeit – auch wegen der Lärmemissionen – begonnen werden könne, sei jedoch von der jeweiligen Arbeit und dem Standort abhängig.

Die Arbeitnehmer können natürlich durch ihr Verhalten auch zum eigenen Schutz beitragen. So sollten sie regelmässig alle freien Hautstellen mit Sonnencrème einreiben und dabei sicherstellen, genügend Sonnencrème zu verwenden.

Rechte der Arbeitnehmer

Falls Arbeitgeber die Schutzmassnahmen nicht umsetzen, können sich Arbeitnehmende bei der Suva melden. «Wichtig ist uns dabei, die meldende Person zu schützen. Daher werden Kontaktangaben vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben», betont Vonlanthen.

Fazit

Effektiver Hitzeschutz am Arbeitsplatz erfordert eine Kombination aus richtigen Verhaltensweisen, ausreichendem Sonnenschutz, angepasstem Arbeitsrhythmus und regelmässigen Pausen. Die Einhaltung dieser Massnahmen kann gesundheitliche Probleme und Hitzschläge verhindern. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeitenden zu schützen, und sollten umfassende Massnahmen zur Prävention ergreifen.

Die Suva bietet eine ­Checkliste zur Arbeit im Freien bei Hitze und Sonne. Sie können Sie hier herunterladen.

Massnahmen gegen Sonne und Hitze

21 bis 27 Grad

  • Frisches Wasser oder wenig gesüssten Tee in genügender Menge bereitstellen bzw. trinken.
  • Beschattete Plätze für Pausen einrichten und exponierte Arbeitsplätze wenn möglich beschatten, zum Beispiel mit Sonnensegel oder Zeltdächern, denn UV-Strahlung schadet immer.
  • Sehr schwere Arbeiten wenn möglich am frühen Morgen ausführen.
  • Leichte Kleider tragen, die das Verdunsten von Schweiss erlauben.

 

28 bis 32 Grad

  • Auf das Befinden der Mitarbeitenden achten.
  • Arbeitsrhythmus an die Bedingungen anpassen.
  • Arbeitszeiten speziell an die Bedingungen anpassen: zum Beispiel Arbeitsbeginn anpassen und schwere Arbeiten auf die frühen Morgenstunden verlegen.
  • Kühle Getränke, Trinkwasser und weitere Möglichkeiten zur Erfrischung (zum Beispiel Wasser zum Eintauchen der Arme, kalte Handtücher) in der Nähe der Arbeitsplätze bereithalten.
  • Genügend Zeit zum Trinken und Erfrischen gewähren.

 

Ab 33 Grad

  • Gegenseitig auf Anzeichen von Hitzeerkrankungen achten (zum Beispiel: Schwäche, Erschöpfung, Schwindel, Übelkeit, Muskelkrämpfe, Konzentrationsstörungen).
  • Sehr schwere Arbeiten auf das absolut nötige Minimum reduzieren. Allenfalls Mitarbeitende an Arbeitsplätzen an der Hitze mit solchen an kühleren Orten rotieren lassen.
  • Zusatzpausen an einem kühlen und schattigen Ort einlegen (stündliche Pausen von 15 Minuten).
  • Kühle isotonische Getränke bevorzugen, um den Salzverlust auszugleichen.
  • Gegebenenfalls weitere Kühlmethoden prüfen (zum Beispiel: Kühlwesten).
(Visited 460 times, 1 visits today)

Weitere Beiträge zum Thema

SICHERHEITSNEWS

Bleiben Sie informiert über aktuelle Sicherheitsthemen – praxisnah und zuverlässig. Erhalten Sie exklusive Inhalte direkt in Ihren Posteingang. Verpassen Sie keine Updates.

Jetzt anmelden!
anmelden
Sie können sich jederzeit abmelden!
close-link