Kein Hitzefrei für Arbeitnehmer
Es war das Highlight im sommerlichen Schulalltag: Hitzefrei! Für Arbeitnehmer gibt es dies jedoch nicht. Arbeitgeber haben allerdings die Pflicht, ihre Angestellten umfassend vor den Auswirkungen grosser Hitze zu schützen.
Arbeitgeberpflichten
Aus diesem Grund sei der Schutz vor Hitze und UV-Strahlung für alle relevant, die an der Sonne arbeiten. «Arbeitgeber sind bei hohen Temperaturen verpflichtet, für den Gesundheitsschutz ihrer Mitarbeitenden zu sorgen. Die Pflichten des Arbeitgebers sind insbesondere in Art. 82 UVG geregelt», erklärt Vonlanthen. Dazu gehört, dass der Arbeitgeber Schutzmassnahmen plant und umsetzt. Beispielsweise muss er Mitarbeitenden ausreichend Wasser zur Verfügung stellen, Sonnencrème bereitstellen, Arbeitsplätze falls möglich beschatten und eine Kopfbedeckung mit Stirnblende und Nackenschutz zur Verfügung stellen.
Auch für Schatten sollte der Arbeitgeber sorgen. Zudem muss geprüft werden, ob sich die Arbeiten zeitlich nach vorn verlegen lassen. «Die Suva empfiehlt explizit das Vorverlegen, im Speziellen von körperlich schweren Arbeiten, in die kühleren Morgenstunden», sagt Vonlanthen. Wann mit der Arbeit – auch wegen der Lärmemissionen – begonnen werden könne, sei jedoch von der jeweiligen Arbeit und dem Standort abhängig.
Die Arbeitnehmer können natürlich durch ihr Verhalten auch zum eigenen Schutz beitragen. So sollten sie regelmässig alle freien Hautstellen mit Sonnencrème einreiben und dabei sicherstellen, genügend Sonnencrème zu verwenden.
Rechte der Arbeitnehmer
Falls Arbeitgeber die Schutzmassnahmen nicht umsetzen, können sich Arbeitnehmende bei der Suva melden. «Wichtig ist uns dabei, die meldende Person zu schützen. Daher werden Kontaktangaben vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben», betont Vonlanthen.
Fazit
Effektiver Hitzeschutz am Arbeitsplatz erfordert eine Kombination aus richtigen Verhaltensweisen, ausreichendem Sonnenschutz, angepasstem Arbeitsrhythmus und regelmässigen Pausen. Die Einhaltung dieser Massnahmen kann gesundheitliche Probleme und Hitzschläge verhindern. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeitenden zu schützen, und sollten umfassende Massnahmen zur Prävention ergreifen.
Die Suva bietet eine Checkliste zur Arbeit im Freien bei Hitze und Sonne. Sie können Sie hier herunterladen.
Massnahmen gegen Sonne und Hitze
21 bis 27 Grad
- Frisches Wasser oder wenig gesüssten Tee in genügender Menge bereitstellen bzw. trinken.
- Beschattete Plätze für Pausen einrichten und exponierte Arbeitsplätze wenn möglich beschatten, zum Beispiel mit Sonnensegel oder Zeltdächern, denn UV-Strahlung schadet immer.
- Sehr schwere Arbeiten wenn möglich am frühen Morgen ausführen.
- Leichte Kleider tragen, die das Verdunsten von Schweiss erlauben.
28 bis 32 Grad
- Auf das Befinden der Mitarbeitenden achten.
- Arbeitsrhythmus an die Bedingungen anpassen.
- Arbeitszeiten speziell an die Bedingungen anpassen: zum Beispiel Arbeitsbeginn anpassen und schwere Arbeiten auf die frühen Morgenstunden verlegen.
- Kühle Getränke, Trinkwasser und weitere Möglichkeiten zur Erfrischung (zum Beispiel Wasser zum Eintauchen der Arme, kalte Handtücher) in der Nähe der Arbeitsplätze bereithalten.
- Genügend Zeit zum Trinken und Erfrischen gewähren.
Ab 33 Grad
- Gegenseitig auf Anzeichen von Hitzeerkrankungen achten (zum Beispiel: Schwäche, Erschöpfung, Schwindel, Übelkeit, Muskelkrämpfe, Konzentrationsstörungen).
- Sehr schwere Arbeiten auf das absolut nötige Minimum reduzieren. Allenfalls Mitarbeitende an Arbeitsplätzen an der Hitze mit solchen an kühleren Orten rotieren lassen.
- Zusatzpausen an einem kühlen und schattigen Ort einlegen (stündliche Pausen von 15 Minuten).
- Kühle isotonische Getränke bevorzugen, um den Salzverlust auszugleichen.
- Gegebenenfalls weitere Kühlmethoden prüfen (zum Beispiel: Kühlwesten).