Kernenergieverordnung: Vernehmlassung eröffnet
Das Bundesamt für Energie hat gestern die Vernehmlassung zur Revision der Kernenergieverordnung eröffnet.
Die Vernehmlassung zur Revision der Kernenergieverordnung dauert gemäss Bundesamt für Energie (BFE) bis zum 3. November 2016. Durch die Revision des bestehenden Artikels 34 sowie des neuen Artikels 34a werde die zeitliche Koordination der Periodischen Sicherheitsüberprüfung (PSÜ) und des Sicherheitsnachweises geregelt sowie die Anforderungen an den Sicherheitsnachweis für den Langzeitbetrieb der Kernkraftwerke festgelegt, so das BFE.
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